Das Kraftwerk muss ab sofort Kühlturm einsetzen. Der braucht weniger Wasser, macht die Stromproduktion aber teurer.

Hamburg. Das Kohlekraftwerk Moorburg darf ab sofort kein Elbwasser zur sogenannten „Durchlaufkühlung“ mehr entnehmen. Das hat die Umweltbehörde am Donnerstag festgelegt. Demnach darf das Kraftwerk bis auf Weiteres ausschließlich mithilfe des Kühlturms betrieben werden. Der braucht deutlich weniger Elbwasser, macht die Stromproduktion für den Betreiber Vattenfall aber teurer.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April. Darin hatten die Richter festgestellt, dass das Kraftwerk so niemals hätte in Betrieb gehen dürfen, da die wasserrechtliche Genehmigung gegen die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU verstößt. Zur Kühlung des Kraftwerks wird nämlich Elbwasser angesaugt – und mit ihm auch geschützte Fischarten wie Flussneunauge, Meerneunauge und Lachs, die dabei getötet werden. Sie haben ihre Laichgebiete rund 600 Kilometer flussaufwärts, etwa in Sachsen und Brandenburg.

Vattenfall hatte zum Ausgleich eine Fischtreppe bei Geesthacht gebaut, die mehr Fischen der geschützten Arten den Aufstieg ermöglicht. Die damals von der grünen Senatorin Anja Hajduk geführte Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hatte die Fischtreppe 2008 zähneknirschend als Ausgleich für den Schaden durch die Elbwassernutzung akzeptiert und den Kraftwerksbetrieb genehmigt.

Behörde untersagt „Durchlaufkühlung“

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Hinweisbeschluss klar gemacht, dass Vattenfall andernfalls wohl mit einer Klage Erfolg haben würde. Die Entscheidung des schwarz-grünen Senates von 2008 ist laut EuGH gleichwohl rechtswidrig gewesen – schon allein deshalb, weil die Wirksamkeit einer Fischtreppe zum Zeitpunkt der Genehmigung gar nicht festgestellt werden konnte.

„In Umsetzung des Urteils und nach Abstimmung mit dem Bund stoppt die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die Wasserentnahme aus der Elbe zur Durchlaufkühlung“, teilt die Behörde von Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) nun am Donnerstag mit. „Ab sofort darf damit das Kraftwerk nur mit Kreislaufkühlung per Kühlturm betrieben werden.“

Kühlturm braucht weniger Wasser

Die Betriebserlaubnis für das Kraftwerk insgesamt sei davon nicht betroffen. Aufgehoben werde lediglich die sogenannte „Anordnung der sofortigen Vollziehung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Durchlaufkühlung“, so die Umweltbehörde. „Aufgrund dieser Anordnung war es dem Kraftwerksbetreiber gestattet, bis zur endgültigen rechtlichen Klärung zunächst weiterhin Elbwasser für die Durchlaufkühlung zu entnehmen.“

Der Betriebs des Kühlturms benötigt deutlich weniger Wasser als die „Durchlaufkühlung“. Der Turm braucht lediglich einen Kubikmeter Elbwasser pro Sekunde, die direkte Kühlung per Durchlauf dagegen rund 64 Kubikmeter pro Sekunde.

Das EuGH-Urteil dürfte auch in einem laufenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Rolle spielen. Der BUND hatte vor dem Oberverwaltungsgericht den ganzjährigen Betrieb des Kühlturms durchgesetzt. Die Stadt Hamburg und Vattenfall sind dagegen in Revision gegangen.