Hamburg. Bis Ende Mai noch können Kranken- und Rentenversicherte Vertreter wählen – und so mitentscheiden, wie Geld ausgegeben wird.

Endspurt bei der Sozialwahl 2017: Bis zum 31. Mai müssen die Versicherten der Renten- und Krankenversicherungen die roten Wahlbriefumschläge zurückgeschickt haben. Mit der Sozialwahl werden alle sechs Jahre die Selbstverwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherungen gewählt. Bestimmt wird die Zusammensetzung der Gremien der Deutschen Rentenversicherung und der Ersatzkassen Barmer, Techniker, DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die Handelskrankenkasse (hkk).

Zwar gilt die Abstimmung mit mehr als 51 Millionen Wahlberechtigten nach den Bundestags- und Europawahlen als drittgrößte Wahl in Deutschland – vielen Menschen ist sie dennoch nicht bekannt. Im Kern geht es darum, dass Rentner und Versicherte ihre Vertreter für die Parlamente der Krankenkassen und der Rentenversicherung wählen, die selbstverwaltet sind. Das Prinzip lautet also: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, soll auch mitbestimmen.

Vertreter entscheiden mit, wie Geld ausgegeben wird

Die Vertreter entscheiden mit, wie Geld ausgegeben wird und mit welchen Personen wichtige Posten besetzt werden. Das gilt auch für die Ausstattung von Krankenhäusern. In der Krankenversicherung haben sich Vertreter dafür eingesetzt, dass die Zusatzbeiträge nicht pauschal, sondern abhängig vom Einkommen erhoben werden.

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Parlamente – bei den Ersatzkassen Verwaltungsrat, bei der Rentenversicherung Vertreterversammlung genannt – kontrollieren außerdem wie ein Aufsichtsrat die hauptamtlichen Vorstände. Die Höhe der Beitragssätze und die Höhe der Renten bestimmen Bundestag und Bundesregierung.

Die Sozialwahl ist eine reine Listenwahl, bei der es nicht möglich ist, einzelne Kandidaten direkt zu wählen. Gewerkschaften und Versichertenorganisationen haben Kandidatenlisten aufgestellt. Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er eine Liste ankreuzen kann. Wahlberechtigt sind alle Versicherten, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hatten.

Wer teilnehmen möchte, muss nur den Wahlbriefumschlag mit dem ausgefüllten Wahlschein unfrankiert an den zuständigen Versicherungsträger zurückschicken. Ende Juni sollen die Ergebnisse vorliegen. An der letzten Sozialwahl 2011 hatte sich nicht einmal jeder dritte Versicherte beteiligt.

Weitere Infos: www.sozialwahl.de