Hamburg. Mit der so genannten Wash-Wash-Methode wollten zwei Männer Geld vermehren. Nun standen sie wegen Diebstahls vor Gericht.

Es braucht nicht viel für einen wundersamen Geldsegen. Arbeiten, sparen, etwas leisten? Vollkommen unnötig! Ein Bündel Papier, ein paar chemische Substanzen, Aluminiumfolie und warmes Wasser – und schon vermehren sich die Euronoten wie von Zauberhand. Abrakadabra, es ist vollbracht!

Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, spezielles Papier und vieles andere: Rund 50 Sicherheitsmerkmale weisen unsere Euroscheine auf, um sie fälschungssicher zu machen. Es braucht wohl schon extrem viel Naivität und vielleicht auch ein gerüttelt Maß an Gier, um trotzdem an eine fantastische Geldvermehrung quasi durch Hexerei zu glauben. Tatsächlich ist alles aber nur fauler Zauber. Michael D. (alle Namen geändert) ist gleich zweimal auf dieses fantastische Manöver hereingefallen, das in eingeweihten Kreisen als „Wash-wash-Trick“ bekannt ist.

Nun sitzen die beiden Männer, die den 37-Jährigen übers Ohr gehauen haben sollen, wegen Diebstahls im Prozess vor dem Amtsgericht. Laut Anklage haben der 44-Jährige und der 31-Jährige einen Bekannten dazu überredet, ihnen 3000 Euro zur Verfügung zu stellen, um diese Summe zu vervielfältigen.

Der Mann ließ sich ein zweites Mal überreden, Geld zu geben

Dabei haben Henry T. und Amaniel B. demnach die Scheine zunächst mit einem Pulver eingerieben und sie mit schwarzem Papier gleicher Größe zu einem Bündel geschichtet. Dieses umwickelte Henry T. mit Aluminiumfolie und Klebeband und forderte seinen Bekannten auf, warmes Wasser zu beschaffen. Als dieser den Raum kurzzeitig verließ, tauschten die Angeklagten das Bündel mit einem identisch aussehenden wertlosen Paket aus, tauchten nunmehr dieses ins Wasser und erklärten dem Opfer, in acht Stunden würden sich so die Geldscheine duplizieren.

Als sich am nächsten Tag herausstellte, dass die Umwandlung gescheitert war, sagten sie dem Ahnungslosen, es sei für einen erfolgreichen Zauber zu wenig Geld im Bündel gewesen. Nun wollten sie angeblich selber 3700 Euro beisteuern, brauchten vom Bekannten aber weitere 300 Euro. Der Mann ließ sich erneut überreden. Als am Tag darauf wieder nur schnödes Papier im Wasser lag, ahnte er endlich, dass er auf einen Taschenspielertrick hereingefallen war, und ging zur Polizei.

Der Amtsrichter will wissen, wie der Trick funktioniert

Henry T., ein kräftiger Mann mit Bart, ist erfahren in Sachen Wash-wash-Trick. Wegen ähnlicher Taten verbüßt der 44-Jährige bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Amtsrichter ist gespannt: Laut Akte soll es vor dem Täuschungsmanöver eine gelungene Demonstration der Geldumwandlung gegeben haben. „Wie haben Sie das gemacht?“, will der Vorsitzende vom Angeklagten wissen. „Sie haben schwarze Geldscheine ins Wasser gehalten und: dong! Da hatten Sie einen 20-Euro-Schein.“ „Da war schwarze, wasserlösliche Farbe drauf“, verrät der Angeklagte. „Die wurde einfach abgewaschen.“ Der 44-Jährige räumt den Diebstahl ein. Sein mutmaßlicher Komplize bekennt, er habe das Opfer vorher gekannt und ihm von der erstaunlichen Möglichkeit zur Geldvermehrung erzählt. Beim Austausch der Bündel sei er aber nicht dabei gewesen. Gegen ihn wird das Verfahren im Hinblick auf einen anderen Fall eingestellt, in dem er zu 18 Monaten Haft verurteilt wurde.

Bleibt die Aussage des Opfers. Nachdem er begriffen hatte, dass er hinters Licht geführt worden war, meldete der 37-Jährige den Diebstahl in der Hoffnung, sein Geld wiederzubekommen. Als ihm eröffnet wurde, dass ihm ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Herstellung von Falschgeld drohe, schien ihn das nicht weiter aufzuregen. „Sollte ich mich wegen Falschgeld strafbar gemacht haben, ist das okay“, sagte er. Vom Gericht jetzt als Zeuge geladen, wird dem 37-Jährigen erklärt, dass er nichts auszusagen brauche, wenn er sich damit selber belasten würde. Der Betrogene zieht es vor zu schweigen.

Die Staatsanwältin nennt das Opfer „leichtgläubig, motiviert von einem Gewinnstreben“. Der Mann habe in Kauf genommen, eine Straftat zu begehen, und damit auch „mit krimineller Energie gehandelt“. Die Verteidigerin geht noch weiter: „Da hat ein Krimineller einen anderen übers Ohr gehauen.“ Gegen den bereits hinter Gittern sitzenden Angeklagten Henry T. verhängt der Amtsrichter weitere drei Monate und zwei Wochen Haft. Es handele sich um ein „herausragendes Verfahren“ wegen der „unglaublichen Leichtgläubigkeit des Opfers“, so der Vorsitzende. Jemand habe tatsächlich geglaubt, „es brauche nur etwas Wasser, und alle aufwendigen Sicherungsmaßnahmen für Geldscheine könnten überwunden werden!“