Hamburg. Kennzeichnungspflicht, Kenntnisnachweis, Verbotszonen: Die neuen Regeln für unbemannte Fluggeräte.

Mit der Freiheit am Himmel ist es vorbei, die Drohnen werden an die Leine genommen. Besonders für Hobbypiloten, die bislang fast überall starten konnten, gibt es eine Reihe von neuen Regeln. In vielen Teilen der Stadt dürfte ein Aufstieg der beliebten Fluggeräte deshalb deutlich erschwert sein. Das geht aus der Bundesverordnung zum „Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen“ hervor. Sie wird auch kurz „Drohnen-Verordnung“ genannt, wurde soeben im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit ab sofort gültig. Für bestimmte Regelungen gibt es allerdings einen Aufschub bis zum 1. Oktober.

Die sechsseitige Verordnung hat es in sich. Selbst wer sein Fluggerät im Garten seines Hauses fliegen lassen will, kann das nicht mehr bedenkenlos tun. Sollte in bis zu 100 Metern Abstand eine Industrieanlage wie das Airbus-Gelände stehen, müsste Airbus um Erlaubnis gefragt werden.

Die Höhe der Gebühren steht schon fest

Das gilt ebenso für die Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis: Start ohne Genehmigung nur mit mindestens 100 Meter Abstand. Auch alle anderen Hafteinrichtungen sind von dieser Regelung erfasst. Hinzu kommen Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder, Bundes- und Landesbehörden, internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts, Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden sowie konsu-larische Vertretungen. Wer seine Drohne in Harvestehude starten lassen will, sollte es also nicht gerade im Harvestehuder Weg 101 machen: dort befindet sich das Konsulat der Republik Serbien.

Auch auf dem Rathausmarkt dürfte es schwierig werden. Wie viele Konsulate liegen in der 100-Meter-Zone? Wie viele Genehmigungen sind einzuholen? Gerade in der Innenstadt kommt noch eine weitere Regelung hinzu, die Starts unmöglich machen könnte. Denn auch im Umkreis von 100 Metern um eine Menschenansammlung ist das Fliegen nicht erlaubt. Wie soll man in einer Großstadt wie Hamburg mit vielen Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen, Bahnhöfen, Behörden und belebten Parks überhaupt noch starten können?

Verletzung der Intimsphäre

Carsten Brandt, der Chef der Hamburger Luftaufsicht, gibt zu: „Es ist nicht wirklich einfach, alle Regelungen in Hamburg einzuhalten und trotzdem noch einen Aufstieg durchzuführen.“ Er setzt darauf, dass Kompromisse gefunden werden können. „Wer seine Drohne am Sonntag in aller Frühe startet, dürfte mit Menschenansammlungen keine Probleme haben.“

Brandt sieht die auf Bundesebene beschlossene Drohnen-Verordnung als Herausforderung an. „Sie enthält viele unbestimmte Rechtsbegriffe, mit denen wir nun arbeiten und die wir auslegen müssen.“

Ursache für die neue Bundesregelung war, dass sich Beschwerden wegen Verletzung der Intimsphäre gehäuft hatten. Die meisten Drohnen sind mit einer Kamera ausgestattet, und viele Hobbypiloten fanden offenbar einen Gefallen daran, Nachbarn abzufotografieren. Das war schon immer illegal. Die Verordnung beschreibt nun genauer, was nicht erlaubt ist – eben zum Beispiel das Überfliegen von Wohngrundstücken.

Brandt: „Der Hobbypilot darf mit der Drohne in seinem eigenen Garten fliegen, aber die Grenze zum Nachbargrundstück ist ohne Zustimmung des Nachbarn tabu.“ Sollte das dennoch geschehen, sollte das Gerät irgendwo abstürzen, sollte die Polizei dann die Ermittlungen aufnehmen, greift eine weitere Neuregelung: Alle Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm müssen ein Kennzeichen bekommen. Vorgeschrieben ist eine „dauerhafte und feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers“. Außerdem muss jeder Besitzer einer Drohne mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht ab dem 1. Oktober einen Kenntnisnachweis vorlegen.

Rund 400 gewerbliche Drohnenpiloten

Brandt schätzt, dass es in Deutschland etwa 500.000 bis zwei Millionen Drohnen gibt. Das ergibt einen ziemlich großen Markt für Plaketten – und für Kenntnisprüfungen. Das Luftfahrtbundesamt muss nun erst einmal Firmen lizenzieren, die solche Kurse anbieten. Möglich ist ersatzweise auch eine „erfolgreiche Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband“. Carsten Brandt ist klar, dass noch viele Informationen fehlen. Die Landesluftfahrtbehörde will über die nun geltenden Rahmenbedingungen auf ihrer Internetseite zeitnah detailliert informieren, sodass die Einhaltung der Anforderungen für jeden sicher ermöglicht wird.

Für die rund 300 bis 400 gewerblichen Drohnenpiloten in Hamburg bringt die neue Verordnung auch eine Vereinfachung. Sie benötigten bisher für jeden Aufstieg eine Genehmigung. Mehr als 700 solcher Genehmigungen hat die Luftfahrtbehörde im vergangenen Jahr ausgestellt.