Hamburg. Die Zeitung hatte eine Titelseite mit Mohammed-Karikaturen veröffentlicht. Und: Es war nicht das einzige Attentat der Angeklagten.

War es religiöser Wahn? Die mutmaßlichen Täter, vier junge Männer, kannten jedenfalls keine Grenzen, keine Hemmungen, als sie in der Nacht zum 11. Januar 2015 Molotowcocktails auf das Verlagsgebäude der "Hamburger Morgenpost" abfeuerten. Von Montag an verhandelt das Landgericht gegen die vier zwischen 20 und 22 Jahre alte Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung.

Nur ein Tag vor dem Anschlag auf die "Mopo", so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, sollen zwei der vier Angeklagten bereits versucht haben, auch die Max-Brauer-Schule in Brand zu setzen, aus Verärgerung darüber, dass Schüler dort Mohammed-Karikaturen aufgehängt hatten. Die Schüler hatten mit der Aktion auf den Terroranschlag auf die Redaktion des französischen Satire-Magazins „Charlie Hebdo“ reagiert.

Angeklagte sollen zuerst eine Schule angegriffen haben

Laut Anklage begaben sie sich in der Nacht zum Schulgelände, warfen zunächst Schottersteine gegen die Fensterscheiben des Obergeschosses und Molotowcocktails hinterher. Ihr Ziel: das Schulgebäude anzünden, in dem sich auch die Wohnung des Hausmeisters befand. Allerdings durchbrachen die Steine nur die äußere Verglasung der doppelglasigen Fenster, während die Molotowcocktails vor dem inneren Glas selbständig verlöschten.

Verstärkt von zwei weiteren jungen Männern zogen die mutmaßlichen Brandstifter dann in der nächsten Nacht zum "Mopo"-Verlagsgebäude an der Griegstraße. Auch über die Zeitung müssen sich die Männer schwer geärgert haben. Stein des Anstoßes soll die Titelseite vom 8. Januar gewesen sein, auf der Mohammed-Karikaturen des Magazins „Charlie Hebdo“ abgebildet waren.

Sie sollen Gullydeckel, Schottersteine und Molotowcocktails durch die Kellerfensterscheiben geworfen haben. Die Molotowcocktails entzündeten Aktenregale, im Archivraum der Zeitung kam es zu starken Rußanhaftungen. Das Einschreiten der Feuerwehr verhinderte wohl Schlimmeres. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.

Ein Urteil wird nicht vor Mitte Juli erwartet

Drei der vier Angeklagten sind schon strafrechtlich in Erscheinung getreten. Der 22-jährige S. ist bereits wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Bisher sind neun Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil wird nicht vor dem 20. Juli erwartet.