Hamburg. Ingo R. hatte sich als einziger aus dem Männer-Quartett der Verhandlung gestellt. Der Polizei wirft er aber schlampige Ermittlung vor.
Die Hitze in der Eukalyptus-Duftsauna der Alster-Schwimmhalle muss den vier Männern mächtig zu Kopf gestiegen sein. Am 22. Februar 2016 verlustierten sich die älteren Herren dort in einer Weise, für die ein unbeteiligter Badegast im Zeugenstand später nur eine Bezeichnung fand: „Was für eine Schweinerei!“
Der Zeuge, Yunis K., meinte damit die Gruppensex-Sause in der 70 Grad heißen Duftsauna. Er hatte gesehen, wie sich das Quartett selbst und gegenseitig befriedigte, mit der Hand und oral. Vor vier Wochen waren drei der vier daran beteiligten, zwischen 59 und 75 Jahre alten Männer in Abwesenheit zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht St. Georg dann auch den letzten im Bunde, Ingo R. (75), wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ebenfalls zu einer Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 1750 Euro. Zudem muss er 300 Euro Geldbuße zahlen. Ingo R. war der einzige Angeklagte, der sich der öffentlichen Verhandlung gestellt hatte.
Ingo R. wollte gegen Zeugen vorgehen
Der 75-Jährige hatte seine Teilnahme an der Orgie stets bestritten. „Ich war seit zehn Jahren nicht in der Eukalyptus-Sauna, von den Dämpfen brennen meine Augen immer“, hatte der Angeklagte beim Prozessauftakt vor einem Monat ausgesagt. Er sei damals von einem Zeugen zu Unrecht belastet worden. „Ich kam von der Sonnenterrasse, sah die Polizisten am Tresen. Als ich fragte, was denn los sei, sagte mir einer: Sie waren auch dabei.“ Als er seinerseits Anzeige gegen den Zeugen wegen Verleumdung und übler Nachrede habe erstatten wollen, sei ihm stattdessen ein Hausverbot erteilt worden.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Allerdings bestand der Polizeibeamte, der damals zum Tatort in die Alster-Schwimmhalle gerufen worden war, auf einer Gegenüberstellung der Verdächtigen mit dem Zeugen. Dabei habe Yunis K. auch Ingo R. als Mittäter identifiziert, wie sich der als Zeuge geladene Polizist erinnerte.
Nach dem Schuldspruch empörte sich der Angeklagte: „Ich werde bestraft, weil die Polizei schlampig ermittelt hat.“ Gut möglich also, dass es in der Sache noch einen weiteren Aufguss gibt. Rechtskräftig ist das Urteil jedenfalls noch nicht.