Der BDK-Chef darf sich nicht länger von der Hamburger Innenbehörde bezahlen lassen

Das ist ein Skandal: Der ehemalige Polizist André Schulz wird seit mehr als drei Jahren zur Hälfte von seinem alten Arbeitgeber bezahlt, obwohl er dort gar nicht mehr arbeitet. Schulz ist Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Bei Gesprächen mit den Arbeitgebern sitzt er aufseiten der Gewerkschaften am Verhandlungstisch: der Mann, der zur Hälfte von der Gegenseite bezahlt wird. Man muss kein Jurist sein, um einen massiven Interessenkonflikt zu diagnostizieren.

Schulz hat den bezahlten Sonderurlaub sicherlich als angenehm empfunden. Schwamm drüber. Wir wissen, dass Geld die Sinne verwirren kann.

Erklärungsbedürftig ist die Haltung der damaligen Verantwortlichen in der Innenbehörde und in der Polizei, die diese seltsame Konstruktion abgesegnet hatten. Gab es weitere Fälle? Glaubte die Polizeiführung, mit Schulz jemanden zu haben, der Einfluss auf die Gewerkschaft nehmen konnte und sollte?

Am Ende geht es um das Ansehen der Hamburger Polizei. Der Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hat deshalb gestern einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Er will Schulz zur Arbeit zwingen. Aber: Erst der Fall des nordrhein-westfälischen Polizeigewerkschafters Rainer Wendt und die Fragen des Abendsblatts lösten Meyers Aktivitäten aus.

Erklärungsbedürftig ist auch die Haltung der Gewerkschaft. Sie hat offenbar bis heute nicht erkannt, wie angreifbar sie sich mit diesem Bezahlmodell macht. Der BDK braucht jetzt eine klare Linie. Entweder bleibt Schulz Chef. Dann muss er komplett von der Gewerkschaft bezahlt werden. Oder Schulz tritt zurück – und wird wieder Hamburger Polizist. Beides würde für Ordnung sorgen.