Hamburg. Die drei mutmaßlichen Islamisten waren im September in Norddeutschland festgenommen worden. Jetzt wurde Anklage erhoben.

Die drei syrischen Männer kamen getarnt als Flüchtlinge nach Deutschland; im ländlichen Norden, unweit von Hamburg, fanden sie in drei nicht weit voneinander entfernten Ortschaften Unterschlupf. Die mutmaßlichen Schergen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ wähnten sich in Sicherheit. Sie glaubten, sie seien unsichtbar für die Behörden.

Aber da täuschten sie sich. Tatsächlich hatte ein Heer von Kriminalbeamten und Geheimdienstlern die IS-Kämpfer seit Monaten auf dem Schirm, Fahnder verfolgten sie auf Schritt und Tritt, überwachten ihre Handys. Dann, am 13. September 2016, nahmen Spezialkräfte sie simultan in Unterkünften in Ahrensburg, Großhansdorf und Reinfeld fest.

Verhandelt wird vor dem Staatsschutzsenat

Fünf Monate nach dem spektakulären Zugriff hat der Generalbundesanwalt die drei mutmaßlichen Terroristen Mahir Al-H. (18), Mohamed A. (26) und Ibrahim M. (19) wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt. Verhandelt wird der Fall vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

Laut Anklage der Karlsruher Behörde hatte sich das Trio spätestens Anfang Oktober 2015 in der IS-Hochburg Raqqa der Terrororganisation angeschlossen. Mahir Al.-H. erhielt dort zunächst eine kurze Einweisung im Umgang mit Waffen und Sprengstoff. Sie waren gerade vier Wochen dort, als sie von einem für Anschläge außerhalb des IS-Kerngebiets zuständigen Funktionär beauftragt wurden, nach Europa zu reisen. „Hier sollten sie entweder einen bereits erhaltenen Auftrag ausführen oder auf weitere Anweisungen warten“, so die Bundesanwaltschaft.

Hinweis kam von ausländischem Geheimdienst

Die Männer erhielten vierstellige Bargeldbeträge und Mobiltelefone, wurden mit teils verfälschten Reisedokumenten ausgestattet. Mitte November 2015 reisten sie über die Türkei und Griechenland, dann weiter über die sogenannte Balkanroute nach Deutschland, wo sie als Asylsuchende erfasst wurden. „In der Folge hielten sie sich in Deutschland auf, um entweder den ihnen bereits in Syrien erteilten Auftrag zu erledigen oder aber weitere Weisungen entgegenzunehmen“, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Nach Abendblatt-Informationen kam der entscheidende Fingerzeig auf die drei Terrorverdächtigen von einem ausländischen Geheimdienst. Sie sollen über diesselbe Schlepperorganisation nach Deutschland gelangt sein wie einzelne der Attentäter von Paris. Das Bundeskriminalamt richtete daraufhin eine Ermittlungsgruppe ein, die „EG Galaxy“, fallweise einbezogen wurden auch Kriminalämter in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg. Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) sprach später von „enormen Anstrengungen“. Während die Fahnder die jungen Terroristen engmaschig observierten, lebten die drei Syrer in ihren Unterkünften unauffällig. Sie nahmen sogar an Aktivitäten der Gemeinde teil, etwa dem Karpfenfest in Reinfeld.

Auch Spezialkräfte der GSG9 waren im Einsatz

Nachdem sie genug Informationen gesammelt hatten, schlugen die Ermittler im September zu: 200 Polizisten waren an der konzertierten Operation beteiligt, darunter auch Spezialkräfte der GSG9. Die drei Männer ließen sich widerstandslos abführen. Wann die Hauptverhandlung gegen das Trio eröffnet wird, steht noch nicht fest, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Um in der gesetzlichen Sechs-Monats-Frist für den Beginn der Hauptverhandlung bei U-Häftlingen zu bleiben, müsste der Prozess spätestens Mitte März starten. „Ansonsten müsste die U-Haft verlängert werden“, sagte Wantzen.

Die Verhandlung gegen die drei Syrer wird nicht der einzige Terror-Prozess sein, der den Staatsschutzsenat in diesem oder dem kommenden Jahr beschäftigen wird. Weil die Hamburger Justiz mit einer deutlichen Zunahme von Staatsschutzverfahren überwiegend gegen IS-Angehörige rechnet, hatte Justizsenator Till Steffen (Grüne) bereits im Juli 2016 den Aufbau eines zweiten Staatsschutzsenates angekündigt. Beide Senate, besetzt mit insgesamt zehn Richtern, sind für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Allein bei der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft sind aktuell 16 Staatsschutzverfahren anhängig. Hinzu kommen noch größere Verfahren des Generalbundesanwalts.

Sollte sich der dringende Tatverdacht erhärten, wird vermutlich ebenfalls in Hamburg gegen Akram A. verhandelt. Der 31 Jahre alter Syrer war am Dienstag in seiner Wohnung im Landkreis Vorpommern-Greifswald festgenommen worden. Er soll in Syrien einen IS-Kontrollposten befehligt haben, um zu verhindern, dass Menschen das vom IS beherrschte Territorium unkontrolliert verlassen. Anfang 2016 wollte eine Syrerin mit ihren Kindern flüchten, dabei wurde sie von Akram A. aufgehalten. Er lockte sie unter einem Vorwand in ein Haus, dort könne er ihr die benötigte „Ausreiseerlaubnis“ verschafften, tatsächlich vergewaltigte Akram A. die Frau. Weil er damit eine nach dem „humanitären Völkerrecht zu schützende Person“ vergewaltigt hatte, ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen der Begehung eines Kriegsverbrechens.

Im Zusammenhang mit dem IS-Terror musste sich vor dem Hamburger Staatsschutzsenat bisher nur der Bremer Salafist Harry S. (29) verantworten. Er war im Juli 2016 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft hat vor wenigen Monaten jedoch neue Ermittlungen wegen Mordes in sechs Fällen und der Begehung von Kriegsverbrechen gegen ihn eingeleitet. Anlass dafür waren neue Videos, die seine Beteiligung an IS-Gräueltaten nahelegen.