Hamburg. Fritz Currle, der „Vater“ der Reben, will die Weinstöcke weiter pflegen. Am Aus für das Stuttgarter Weindorf ändert sich aber nichts.

Das Aus für das Stuttgarter Weinfest hätte auch das Ende für die Traubenernte am Stintfang bedeuten können. Doch die Hamburger Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) und Fritz Currle, „Vater“ des Weinbergs oberhalb der Landungsbrücken, haben sich nun über die Fortsetzung ihrer langjährigen Kooperation verständigt.

„Ich freue mich sehr, das Fritz Currle angeboten hat, unseren Weinberg weiter mit Sachverstand und Leidenschaft zu pflegen und den Stintfang-Cuvée herzustellen", sagt Veit. "Damit führen wir eine jahrzehntelange Tradition in Hamburg fort. Das Aus des Stuttgarter Weindorfs auf dem Rathausmarkt ist bedauerlich, hat aber keine Auswirkungen auf unsere Freundschaft“.

Der Weinberg am Stintfang wurde 1995 angelegt

Angelegt wurde der Weinberg 1995 als Geschenk der Wirte des „Stuttgarter Weindorfes“ an die Hamburgische Bürgerschaft, vor 21 Jahren fand die erste Weinlese statt. Der heute 73-jährige Currle hat die inzwischen 100 Rebstöcke gepflanzt und sich von Anfang an um die Pflege und Ernte der Trauben gekümmert. Zuletzt war Currle, Seniorchef eines Weingutes in Stuttgart im November in Hamburg, um die Weinstöcke zu pflegen.

Für das jährliche Weindorf gibt es dagegen keine Hoffnung. Anfang Januar 2017 hatte der Verein Pro Stuttgart das Aus für die traditionsreiche Veranstaltung auf dem Hamburger Rathausmarkt angekündigt. Der Verein, der das Weindorf 30 Jahre lang ausrichtete, wollte sich mit der geplanten Gebührenerhöhung für die Platzmiete nicht abfinden. Schon 2016 wurde das Fest abgesagt, Anfang Januar 2017 sagte der Verein dann alle künftigen Veranstaltungen ab.

Der Wein ist unverkäuflich und Staatsgästen vorbehalten

Den Wein vom Stintfang wird es aber nun weiter geben. Die Rarität von einem der nördlichsten und niedrigsten Weinberge Deutschlands ist allerdings unverkäuflich. Die Flaschen werden an ausgewählte (Staats-)Gäste der Bürgerschaft verschenkt oder für wohltätige Zwecke zur Verfügung gestellt.