Hamburg. Immer mehr Jugendliche kaufen Reizstoffsprühgeräte. Verstöße gegen Pfefferspray-Verbot in Schulen sollen strenger geahndet werden.

Das Herumsprühen mit Pfefferspray in der Schule ist kein harmloser Schülerstreich – derartige Attacken fordern in Hamburg immer wieder (meist leicht verletzte) Opfer und lösen Großeinsätze von Polizei und Feuerwehr aus. Zuletzt waren am 20. Dezember die Berufsschule am Göhlbachtal in Eißendorf und fast gleichzeitig die Stadtteilschule am Heidberg betroffen. 56 Schüler mussten rettungsdienstlich versorgt, elf mit Atemwegs- und Augenreizungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Ermittlungen in beiden Fällen laufen noch.

Nicht einmal eine Woche zuvor, am 15. Dezember, hatte die staatliche Handelsschule Kellinghusenstraße in Eppendorf Reizgasalarm geschlagen: Laut Polizei wurden 17 Schüler leicht verletzt, fünf kamen ins Krankenhaus. Die Reihe ließe sich noch weiter fortsetzen.

Einatmen von Pfefferspray führt zu Atemnot

Die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Karin Prien wollte nun mit einer Kleinen Senatsanfrage herausfinden, wie viele Reizgasangriffe und wie viele Verletzte es in den vergangenen fünf Jahren an Hamburger Schulen und universitären Einrichtungen gegeben hat – erfolglos. Die Behörden, so heißt es in der Senatsantwort, würden derartige Vorgänge statistisch nicht erfassen. Für Prien, die schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, ist das nicht hinnehmbar.

„Angesichts der massiv erhöhten Verkaufszahlen und der völlig freien Verkäuflichkeit von Pfefferspray auch an unter 14-Jährige ist der laxe Umgang des Schulsenators mit diesem Thema alles andere als angemessen“, sagt Prien. „Eine Meldepflicht für solche Vorfälle und eine Pflichtinformation an die Eltern halte ich aufgrund der Vorfälle für geboten.“ Beim Einatmen von Pfefferspray kommt es zu Atemnot, auf der Haut brennt der Wirkstoff – es juckt höllisch. In Deutschland dürfen Reizstoffsprühgeräte an Personen ab 14 Jahren verkauft werden.

Abgabe von Pfefferspray an unter 14-Jährige soll auf den Prüfstand

Wenn Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, wie es üblicherweise bei den im Handel erhältlichen Modellen der Fall ist, gibt es überhaupt keine Altersbeschränkung – denn diese Modelle fallen nicht unter das deutsche Waffengesetz. Damit hat Deutschland europaweit eine der laschesten Bestimmungen überhaupt, was den Erwerb, den Besitz und das Führen von Pfefferspray angeht.

Prien fordert deshalb, auch die Abgabe von Pfefferspray an unter 14-Jährige „auf den Prüfstand“ zu stellen. Nach dem Schulgesetz ist die Mitnahme von Pfefferspray in die Schule strikt untersagt. „Jeder Verstoß gegen das Schulgesetz wird entsprechend geahndet“, heißt es in der Senatsantwort. Zudem gebe es in den Klassenstufen 5 bis 8 Präventionsunterricht der Polizei zum Thema Waffen.