Hamburg . Die Elektro-Wägelchen für Gehbehinderte könnten im Bus umkippen oder rutschen. Sozialverbände hatten vergebens protestiert.

Schlechte Nachricht für HVV-Nutzer mit einer schweren Gehbehinderung: Der HVV nimmt ab sofort in Bussen keine sogenannten E-Scooter mehr mit. Dabei handelt es sich drei- oder vierrädrige Elektro-Wägelchen.

„Die Verkehrsunternehmen im HVV sehen sich gezwungen, die Mitnahme von E-Scootern in Bussen bis auf weiteres auszusetzen“, heißt es einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung des HVV. Hintergrund ist ein Gutachten, das im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt wurde.

Kippen und Rutschen gefährlich

Demnach stellen E-Scooter in Linienbussen durch Kippen oder Rutschen in bestimmten Situationen eine Gefahr dar. Im aktuellen Gutachten wird jetzt ein gesondertes Bremssystem gefordert, das die Standsicherheit garantieren soll. Außerdem müssen die E-Scooter-Hersteller den Transport für eine aufsitzende Person in einem Linienbus freigeben. Laut HVV ist derzeit kein E-Scooter-Modell auf dem Markt, das diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bundesländer würden jedoch einen entsprechenden Erlass vorbereiten und seien in intensiven Gesprächen mit den Herstellern, um kurzfristig eine Lösung für einen sicheren Transport zu erreichen. Der HVV weist ausdrücklich daraufhin, dass Elektrorollstühle weiter ohne jede Einschränkung transportiert werden.

Sozialverbände haben protestiert

In Nordrhein-Westfalen gilt das Verbot schon länger, mehrere Sozialverbände hatten dagegen protestiert und auch die Klage eines Schwerstbehinderten aus Haltern am See unterstützt. Der Mann war vor Gericht gezogen, weil ihn die Straßenbahn in seiner Heimat nicht mehr mitnahm.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied jedoch zugunsten des Verkehrsunternehmens, das mit Sicherheitsbedenken argumentierte. Demnach sei zu befürchten, „dass der E-Scooter des Antragstellers, der – anders als ein Rollstuhl – im Bus nicht fixiert werden könne und quer zur Fahrtrichtung des Busses stehe, bei einem Gewicht von 138 Kilo nicht erst bei einer Notbremsung, sondern schon bei ge­ringeren Beschleunigungs- bzw. Verzögerungswerten kippen oder rutschen und da­bei andere Fahrgäste verletzten könne.“ Auch das Kieler Landgericht hatte im August ähnlich entschieden, hier hatte der Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) geklagt.

Nach Ansicht der Linkspartei verstößt der Verbund gegen Artikel 9 (Zugänglichkeit) und Artikel 20 (Persönliche Mobilität) der UN-Behindertenrechtskonvention. „Die vom HVV als Erfolg gefeierte Vereinheitlichung der Regelung im gesamten Tarifgebiet diskriminiert die Nutzer_innen und stellt eine inakzeptable Barriere dar, die die Betroffenen weiter behindert“, so Cansu Özdemir, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Der HVV muss dringend gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Verbänden eine Lösung finden und sich dabei an der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren.“