Hamburg. Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) fordert zudem eine schnelle Löschung von Hasskommentaren.
Die Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigen wird auch in Hamburg über soziale Medien wie Facebook künftig möglich sein. „Ich habe Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich gebeten, per einstweiliger Regelung die Verbreitung von Öffentlichkeitsfahndungen via Facebook unter der Maßgabe zu erlauben, dass die Polizei Hasskommentare sofort löscht“, sagte Steffen im Gespräch mit dem Abendblatt. Das sei mit Innensenator Andy Grote (SPD) abgestimmt.
Bislang hatte sich Hamburg auf Drängen Steffens als einziges Bundesland neben Bremen geweigert, die neue Fahndungsverordnung in den bundesweiten Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren umzusetzen. Der Justizsenator sieht die Gefahr, dass auf den offiziellen Seiten der Polizei Beleidigungen, Volksverhetzungen oder andere strafbare Inhalte verbreitet werden.
Polizei hält Nutzung weiterer Kanäle für sinnvoll
Zudem könne die Ermittlungsarbeit der Polizei behindert werden, wenn etwa Hinweise aus der Bevölkerung über Facebook verbreitet würden. Die Polizei hält die Kommentare der Nutzer und den Dialog grundsätzlich für sinnvoll und sieht außerdem die Chance zur Erhöhung des Fahndungsdrucks durch die Nutzung weiterer Kanäle wie Facebook.
Der beste Weg wäre es aus Sicht des Grünen-Politikers, wenn Facebook von sich aus die Kommentarfunktion bei Fahndungsaufrufen ganz oder teilweise abschalten würde, was technisch möglich ist. „Ich bitte daher dringlich darum, eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen, um es Staatsanwaltschaften und Polizei zu ermöglichen, in rechtsstaatskonformer Weise ihrer Verantwortung bei der Aufklärung von schweren und schwersten Straftaten gerecht zu werden“, schrieb Steffen jetzt in einem Brief an Eva Maria Kirschsieper, Chefin der Facebook-Kommunikation.
Polizei hätte im Fall Anis Amri sofort handeln können
Der Streit in Hamburg um den Facebook-Fahndungsaufruf nach dem Berliner Attentäter Anis Amri steht laut Steffen mit der neuen Richtlinie in keinem Zusammenhang. „Im Fall Amri hatte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen“, sagte Steffen. Der Bitte des Chefanklägers um Öffentlichkeitsfahndung via Facebook hätte die Polizei ohne Rücksprache mit der Justizbehörde sofort nachkommen können. „Wir haben da keine eigene Zuständigkeit“, so der Senator.
Aus den Reihen der Polizei war der Vorwurf erhoben worden, Steffen habe die Öffentlichkeitsfahndung zwölf Stunden lang blockiert und erst am Donnerstagvormittag erlaubt. „Ich habe erst am Donnerstagmorgen von dem Vorgang erfahren und sofort dazu geraten, es zu machen“, sagte Steffen. Mehr als eine beratende Funktion habe er nicht.
Polizeiliche Vernehmungen per Video aufnehmen
Unterdessen hat sich Steffen dafür ausgesprochen, dass polizeiliche Vernehmungen per Video aufgezeichnet werden. „Beim Vorwurf relevanter Straftaten sollte die Videoaufzeichnung die Regel sein“, sagte Steffen und bestätigte damit einen Bericht von NDR 90,3. Bislang formulieren die Polizeibeamten die Aussagen von Zeugen im Vernehmungsprotokoll. Ein Video würde es allen Beteiligten ermöglichen, so Steffen, sich die Aussagen von Zeugen noch einmal im Zusammenhang anzuhören. Das könnte zum Beispiel beim Thema Vergewaltigung von Bedeutung sein, wo das Opfer die entscheidende Zeugin sei.
Steffen reagiert mit seinem Vorstoß auch auf die Diskussion über den Freispruch dreier Angeklagter Anfang November, denen sexuelle Übergriffe auf eine Frau in der Silvesternacht vorgeworfen worden waren. Die Richterin hatte die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft hart kritisiert. Videoaufzeichnungen könnten in solchen Fällen, so Steffen, für Klarheit hinsichtlich der Aussagen sorgen.