Hamburg. Hamburger Polizei sieht Ähnlichkeiten zwischen Phantombild und dem gesuchten Tunesier Anis Amri. IS hatte sich zu beiden Taten bekannt.

Nach dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin prüft die Hamburger Polizei eine Verbindung zu dem rätselhaften Mord an Victor E. an der Kennedybrücke. Die Mordkommission stellte Ähnlichkeiten zwischen dem mutmaßlichen Terroristen Anis Amri und dem Phantombild in dem Mordfall fest. „Das ist eine weitere Spur, der wir nachgehen“, sagte Polizeisprecher Timo Zill dem Abendblatt.

Zeigt das Phantombild des Alster-Mörders (r.) den europaweit gesuchten Anis Amri (l.)?
Zeigt das Phantombild des Alster-Mörders (r.) den europaweit gesuchten Anis Amri (l.)? © dpa / Polizei Hamburg | dpa / Polizei Hamburg

Der 16-jährige Victor E. war am 16. Oktober am Alsterufer plötzlich angegriffen und mit Messerstichen tödlich verletzt worden – die 15 Jahre alte Freundin des Opfers stieß der unbekannte Täter in das Wasser. Trotz einer aufwendigen Öffentlichkeitsfahndung fehlt den Beamten bislang eine heiße Spur. Die Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) hatte den Mord für sich reklamiert, die Polizei einen islamistischen Hintergrund aber als wenig wahrscheinlich bezeichnet.

Spezialeinheiten durchsuchen Wohnungen und eine Moschee

Konkrete Hinweise darauf, dass der Tunesier Anis Amri neben dem Anschlag von Berlin auch für den Mord an Victor E. verantwortlich sein könnte, gibt es bislang nicht. Allerdings war der 24-Jährige nach Abendblatt-Informationen zwischenzeitlich in Hamburg zugewiesen, nachdem er einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatte. Er wurde jedoch in der Hansestadt nie von der Ausländerbehörde und Polizei erfasst.

Im Zuge der Großfahndung nach dem mutmaßlichen Attentäter durchsuchten Spezialeinheiten gestern mehrere Wohnungen, eine Moschee und Reisebusse in Berlin und Heilbronn – der Verbleib von Anis Amri ist jedoch unklar. FDP-Chef Christian Lindner sprach von einem „Staatsversagen“, da der Tunesier längst hätte abgeschoben werden sollen. Die CSU forderte eine Verlängerung der Abschiebehaft.