Hamburg. Immer mehr Fahrgäste lassen sich den Fahrpreis erstatten, wenn Busse und Bahnen zu spät kommen. Großer Anstieg von 2014 auf 2015.

Seit 2011 gibt es im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) eine Garantie für pünktliche Züge und Bahnen. Muss ein Fahrgast mehr als 20 Minuten warten, kann er sich 50 Prozent des Fahrpreises erstatten lassen. Im Jahr 2015 haben diese Garantiezahlungen nun nach jüngster Statistik eine Rekordzahl erreicht. Insgesamt 100.000 Euro zahlte der HVV im Rahmen der Garantie aus. Im Vorjahr waren es noch rund 80.000 Euro.

Lokführerstreik und Wintereinbruch

Der HVV führt diesen Anstieg im Jahr 2015 vor allem auf den Lokführerstreik in diesem Jahr zurück, der zu etlichen Zugausfällen geführt habe. Aber auch in diesem Jahr zeichne sich erneut eine ähnlich hohe Garantieerstattung ab, die der HVV an betroffene Fahrgäste zahlen werde, sagt HVV-Sprecher Rainer Vohl. Grund dafür sei vermutlich der Wintereinbruch Anfang November gewesen. Dabei sei es wegen umgeknickter Bäume zu mehreren Strecken-Sperrungen gekommen.

Hinzu kommt, dass immer mehr HVV-Kunden offenbar erst in jüngster Zeit von diesem "Pünktlichkeitsversprechen" wissen. Vohl: "Wir beobachten, dass Fahrgäste erst aufgrund von Sonderereignissen auf die HVV-Garantie aufmerksam werden." Anschließend würden sie die Erstattung auch bei anderen Anlässen nutzen. Mit anderen Worten: Je mehr Kunden von dieser Möglichkeit wissen, desto mehr nutzen sie auch. Im Streikjahr 2015 seien fast die Hälfte der Garantienutzer "Neukunden" gewesen, also Fahrgäste, die erstmalig die Garantie in Anspruch genommen haben.

HVV zahlt auch bei "höherer Gewalt"

Tatsächlich ist die HVV-Garantie sehr weit gefasst und geht über übliche Fahrgastrechte noch hinaus. Das Besondere: Der HVV zahlt auch bei so genannter "höherer Gewalt", also auch bei Streiks oder Extremwetter.

Die Auszahlung ist dabei ausschließlich über die HVV-Servicebüros möglich, wo dann der Anspruch je nach Fahrkarte geprüft werde. Mehrere Anträge könnten innerhalb von drei Monaten auch gebündelt werden, heißt es beim HVV.

Dabei legt der HVV bei Abokarten so genannte "durchschnittliche Fahrtenhäufigkeiten" fest, um den Preis für eine Fahrt zu ermitteln. Beispiel Proficard: Die durchschnittliche Fahrtenhäufigkeit beträgt nach der HVV-Berechnung 47,9 . Bei einem Monatspreis von 79,30 Euro ergäbe sich so ein Preis pro Fahrt von 1,66 Euro. Die Erstattung liege dann bei 83 Cent, die aber auf einen Euro aufgerundet werde.

Weitere Infos: www.hvv.de/service/rechte-pflichten/hvv-garantie/