Hamburg. Vier Termine sind für 2017 geplant. Karstadt-Chef will einen Einstieg in die generelle Sonntagsöffnung.

Der Hamburger „Sonntagsfrieden“ bleibt vorerst unangetastet. Gewerkschaften und Arbeitgeber erklärten gleichermaßen, nicht am Status quo rütteln zu wollen und es bei jährlich vier verkaufsoffenen Sonntagen zu belassen.

In vielen Bundesländern sind Gewerkschaften und Kirchen, beflügelt von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2015, juristisch gegen die feiertägliche Ladenöffnung vorgegangen. Demnach müssen die Einzelhändler nachweisen, dass sie nicht mehr Kunden anziehen als die parallel laufende Großveranstaltung. In Münster kippten gleich alle 15 bis 2019 geplanten Termine, München, Hannover, Frankfurt und andere sagten Termine ab. Zwar sind grundsätzlich nur vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr erlaubt, es gibt aber zahlreiche Ausnahmeregelungen. Die Gesetzgebung dazu ist derzeit Ländersache.

Einheitliche bundesgesetzliche Regelung gefordert

In Hamburg hat der „Sonntagsfrieden“, ein im Vorfeld der Gesetzgebung erreichter Konsens zwischen Einzelhandel und Gewerkschaften, solche Ausnahmen ausgeschlossen und die Sonntagsöffnung auch ausdrücklich daran gekoppelt, dass parallel dazu Groß- veranstaltungen stattfinden. Alle verkaufsoffenen Sonntage müssen außerhalb der Adventszeit liegen. Für 2017 peilt der Einzelhandel derzeit 29. Januar, 2. April, 1. Oktober und 5. November an. Bei Ver.di hieß es, man werde jetzt nicht gegen die bestehende Regelung vorgehen, behalte sich das aber vor für den Fall, dass die Arbeitgeberseite eine Ausweitung der Sonntagsöffnung betreibe.

Der Einzelhandelsverband fordert eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung, die zehn Sonntage im Jahr zulässt. Karstadt-Chef Stephan Fanderl brachte gar zwölf Sonntage ins Gespräch. Er will einen Einstieg in die generelle Sonntagsöffnung.