Hamburg. Die HAW hatte vom AStA angemietete Räume aus Angst vor Sach- und Personenschäden fristlos gekündigt.

Das Amtsgericht Hamburg St.Georg hat entschieden, dass die umstrittenen Anti-G20-Konferenz in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) an diesem Wochenende doch stattfinden darf. Der Allgemeine Studierenden Ausschuss (AStA) hatte ein einstweilige Verfügung beantragt, nachdem das Präsidium der HAW den Mietvertrag für die Räume am Dienstag kurzfristig gekündigt hatte.

Hintergrund: Zu den Mit-Veranstaltern der Konferenz gehören mit der „Interventionistischen Linken“ und dem „Projekt Revolutionäre Perspektive“ (PRP) auch zwei Gruppen, die vom Verfassungsschutz als „gewaltorientierte Linksextremisten“ eingestuft und im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden.

Amtsgericht macht HAW-Führung Strich durch Rechnung

Die HAW hatte die Kündigung auch damit begründet, dass sie vom AStA nicht über die Teilnahme dieser Gruppen informiert worden sei. Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank hatte die kurzfristige Kündigung des Mietvertrags durch die HAW-Entscheidung als „nachvollziehbar“ bezeichnet. Nun machte das Amtsgericht der HAW-Führung einen Strich durch die Rechnung.

Der Mietvertrag sei nicht „wirksam gekündigt“, heißt es in der Begründung der Entscheidung, die dem Abendblatt vorliegt. Zugleich übt das Gericht Kritik an der HAW-Führung. Der AStA habe ihr bereits vor Abschluss des Mietvertrags Anfang November eine Einladung übersandt, in der auch die „Interventionistische Linke Hamburg“ und das „Projekt Revolutionäre Perspektive“ genannt seien. Die HAW-Führung hätte also wissen können, mit wem sie es zu tun hatte. Dass der AStA nur als „Strohmann“ aufgetreten sei, wie es die HAW vorgibt, könne das Gericht nicht nachvollziehen.

AStA erfreut über Entscheidung

Die HAW verzichtet auf eine Klärung vor einer höheren Instanz und akzeptiert damit das Urteil, wie sie am Freitag mitteilte. Der AStA zeigte sich erfreut über die Entscheidung.

„Somit steht fest: Die ‘G20 Aktionskonferenz’ wird an der HAW stattfinden. Wir hoffen uns nicht weiter mit Kriminalisierung und Delegitimationen von Gegenprotesten beschäftigen zu müssen und blicken jetzt freudig auf die Ausrichtung dieser Konferenz“, sagte AStA-Vorstand Christoffer Bethmann. „Durch den Beschluss des Gerichtes kann der AStA sich nun zusammen mit der Studierendenschaft gestärkt und zuversichtlich weiter auf die Planungen der Proteste und Debatten zum Thema G20, sowie weitere für Studierende relevante Themen konzentrieren.“