Hamburg/München. Laut Staatsanwaltschaft besteht kein Haftgrund mehr. Eine Anklage droht dem 63-Jährigen, der nach München überstellt wurde, weiter.
Er soll einen Zeugen im Prozess gegen seine Verlobte um einen Messerstich auf dem Oktoberfest bestochen haben. Jetzt ist der Hamburger Multimillionär Detlef F., der vor zwei Wochen spektakulär verhaftet wurde, wieder auf freiem Fuß. „Es besteht kein Haftgrund mehr“, sagte ein Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft auf Abendblatt-Anfrage. Ursprünglich war Immobilienkaufmann Detlef F. wegen Verdunklungsgefahr ins Gefängnis gekommen. Nun wurde er am späten Mittwochabend aus der Untersuchungshaft entlassen. „Wir gehen jedoch nach wie vor von einer nachweisbaren Straftat aus“, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.
Damit droht Detlef F. weiterhin eine mögliche Anklage und vielleicht auch ein Prozess. Dem 63-Jährigen sowie einem weiteren Verdächtigen wird Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage vorgeworfen. Hintergrund ist ein Prozess gegen die Verlobte von Detlef F., die 34 Jahre alte Michaela S. (Name geändert). Die dreifache Mutter war im August vom Landgericht München zu viereinhalb Jahren Haft unter anderem wegen versuchten Totschlags verurteilt worden, weil sie einen Gast auf dem Oktoberfest mit einem Messer schwer verletzt hatte.
Detlef F. soll für Aussage 200.000 Euro geboten haben
Sie hatte ausgesagt, in Notwehr gehandelt zu haben, weil der Mann sie bedroht und sie geglaubt habe, er werde sie töten. Dies hatte ein Zeuge bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hatte indes Zweifel an der Aussage des 31-Jährigen und ließ ihn noch im Gerichtssaal festnehmen. Später sagte er aus, Detlef F. habe ihm für eine entlastende Aussage 200.000 Euro geboten. Der Multimillionär hat dies teilweise eingeräumt. Weitere Ermittlungen sind jedoch erforderlich.
Unterdessen hat Michaela S. jetzt entschieden, die Revision gegen ihr Urteil durchzuziehen, sagte ihr Anwalt Gerhard Strate. Solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, muss die dreifache Mutter in München in Untersuchungshaft bleiben.