Hamburg . Wer sich von den Geräuschen der Flugzeuge gestört fühlt, muss jetzt nur ins Internet gehen. So funktioniert es.
Beschwerden wegen Fluglärms können ab sofort übers Internet formuliert und den Behörden zugestellt werden. Das teilte der Hamburger Senat am Dienstag mit.
Unter www.hamburg.de/fluglaerm kann jeder per Formular seine Beschwerde einreichen. Die Formulierung der Beschwerde ist relativ einfach. Die möglichen Gründe werden allesamt aufgeführt, der tatsächlich Beschwerdegrund kann dann angekreuzt werden, etwa „Störung der Nachtruhe“ oder „Abweichen von der Flugroute“.
Der Beschwerdeführer muss Name und Adresse nennen, um die Klagen räumlich zuordnen zu können. Nur dann kann der Fluglärmschutzbeauftragte die Frage klären, ob die Beschwerde berechtigt gewesen ist. Der Datenschutzbeauftragte hat dem Vorgehen zugestimmt.