Hamburg . Seit Kurzem gibt es den Rechtsanspruch auf eine Bankverbindung. Doch einige Banken verlangen viel zu hohe Gebühren – der Überblick.

Eine Reihe persönlicher und beruflicher Probleme brachte Marianne N. in große finanzielle Schwierigkeiten: Der Dispo war mehr als überzogen und das Konto bei der HypoVereinsbank gepfändet. Eine Konto-Kündigung in solchen Fällen durch die Bank ist nicht ungewöhnlich. Noch vor wenigen Monaten wäre das für die Kundin ein Problem gewesen, denn ohne Kontoverbindung läuft in Deutschland nichts: Keine Arbeit, keine Wohnung, kein Telefonanschluss.

Bisher gibt es noch 600.000 Bürger ohne Konto. Allein die Verbraucherzentrale Hamburg hat jährlich 250 Kontolose beraten. Doch seit Mitte Juni gibt es für jeden das Recht auf ein Girokonto – im Fachjargon Basis- oder Jedermannkonto. Ob Überschuldete, Arbeitslose, Obdachlose oder Flüchtlinge: die Banken dürfen solche Kunden nicht mehr abweisen.

Jedermannkonto bei der Haspa

Davon hat auch Marianne N. profitiert. Problemlos konnte sie nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg, die sie in dieser Sache beraten hatte, ein Jedermannkonto bei der Hamburger Sparkasse eröffnen. Alle typischen Funktionen eines Girokontos wie Überweisungen und Lastschriften tätigen oder mit der Girokarte bezahlen, können Inhaber eines Basiskontos nutzen. Es wird auf Guthabenbasis geführt, Dispokredit oder Kreditkarte gibt es nicht. „Wir raten meist, das Basiskonto bei einer anderen Bank zu eröffnen, um Altschulden und Neuanfang klar zu trennen“, sagt Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Prinzipiell sei es aber auch möglich, bei der gleichen Bank ein Jedermannkonto zu eröffnen, wenn das normale Konto gekündigt wurde.

Extrakosten für Jedermannkonto

Doch auch wenn jedes Geldinstitut ein Basiskonto anbieten muss: Bei den Preisen gibt es gravierende Unterschiede, wie eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt, die dem Abendblatt exklusiv vorliegt (siehe Tabelle). Während viele Direktbanken und auch die Sparda Bank Hamburg keine monatliche Grundgebühr verlangen, liegen diese Kosten bei der Targobank, der Sparkasse Holstein, der Deutschen Bank und Santander Bank bei fast zehn Euro. „Auch für beleghafte Überweisungen werden bei der Deutschen Bank und der Santander Bank noch zusätzlich 1,50 Euro extra kassiert“, sagt Christiansen. „Unser Kritikpunkt ist, dass die Konten teilweise deutlich teurer sind als andere Kontomodelle.“ Der Gesetzgeber hat zu den Gebühren nur schwammige Vorgaben gemacht. Sie müssen „angemessen und marktüblich“ sein.

Verbraucherzentralen schicken Banken Abmahnungen

Weil Basiskonten zum Teil teurer als herkömmliche Konten sind, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbw) sechs Kreditinstitute abgemahnt, darunter die Deutsche Bank, die Sparkasse Holstein, die Postbank und die Targobank. Ihre Preisgestaltungspraxis sei mit der gesetzlichen Regelung zum Jedermannkonto nicht vereinbar, sagt Christina Buchmüller, Finanzexpertin vom vzbv. So kostet das Premiumprodukt „BestKonto“ bei der Deutschen Bank nur einen Euro mehr als das Basiskonto, obwohl es sehr eingeschränkte Leistungen hat. Die Deutsche Bank wollte sich zu dem Verfahren nicht äußern. Auch bei der Sparkasse Holstein ist das Basiskonto so teuer wie das Premiumkonto.

„Wir halten Leistungen und Preis unseres Basiskontos weiterhin für sachgerecht und an den Vorgaben des Gesetzgebers orientiert“, sagt eine Sprecherin der Sparkasse Holstein. „Denn wir müssen den Kunden mit diesem Konto alle Zugangswege von online bis zur Filiale anbieten.“ Da die Banken kaum auf die Abmahnungen eingehen werden, bleibt dem vzbv nur die Klage. Doch auch die Verbraucherschützer wollten sich nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.

Diese Basiskonten sind kostenlos

Bei der Hamburger Sparkasse (Haspa) kostet das Basiskonto mit monatlich 3,95 Euro genau so viel wie das günstigste Girokonto. Auch bei den Zusatzkosten wie für beleghafte Überweisungen gibt es keine Unterschiede. „Das ist ein akzeptables Modell, aber jede Buchung verursacht zusätzliche Kosten“, sagt Christiansen. „Die Möglichkeit der Nutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens, der allen Bevölkerungskreisen unabhängig von der Höhe des Einkommens zugänglich sein sollte“, sagt Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg.

Von insgesamt 15 untersuchten Konten sind vier Basiskonten kostenlos, zumindest was die Grundgebühr betrifft. Das sind die Konten von Sparda Bank, Comdirect, DKB und ING DiBa. Drei Konten von HypoVereinsbank, Haspa und Hamburger Volksbank bleiben bei der Grundgebühr unter vier Euro im Monat. „Aber die weiteren Kosten für Buchungen, beleghafte Überweisungen und die Girocard müssen berücksichtigt werden“, sagt Christiansen. Wie hoch die ausfallen, hänge vom individuellen Verhalten ab. So ist das eine Basiskonto der Hypovereinsbank mit 2,90 Euro monatlich zwar günstig, aber jede beleghafte Buchung kostet 2,50 Euro extra. Für die Girocard müssen fünf Euro im Jahr bezahlt werden.

Für Flüchtlinge ist das Basiskonto eine Erleichterung

Für die Nutzer von Basiskonten läge es nahe, die Direktbanken anzusteuern, weil sie bis auf die Norisbank fast keine Kosten erheben. „Aber man muss berücksichtigen, das bei schwierigen finanziellen Verhältnissen auch oft ein Beratungsbedarf besteht und eine Filialbank dann bevorzugt wird“, sagt Christiansen. Schließlich hat auch die Zahl der kostenlos nutzbaren Geldautomaten ein hohes Gewicht bei der Entscheidung für eine Bank.

Auch für die rund 47.000 Flüchtlinge in der Stadt ist das neue Basiskonto eine Erleichterung, denn nicht alle Banken haben bisher ein Konto für die Schutzsuchenden unkompliziert eröffnet. Cellou Diallo aus Guinea, der eine Ausbildung zum Hotelfachmann macht, war bei vier Instituten – ohne dass er Erfolg hatte. „Doch ohne Konto hätte ich gar keine Ausbildung beginnen können“, sagt Diallo. Erst bei der Haspa hatte er Erfolg. „Wir haben allein im Jahr 2015 für über 5000 Flüchtlinge schnell und unbürokratisch ein Konto eröffnet – als erste und über Wochen einzige Bank in Hamburg“, sagt Haspa-Sprecherin von Carlsburg. „Im laufenden Jahr ist die Nachfrage nach diesen Konten weiterhin hoch.“ Einen erhöhten Missbrauch gäbe es bei Flüchtlingskonten nicht.

Auch ein Basiskonto kann durch die Bank wieder gekündigt werden. Dafür muss es aber schwerwiegende Gründe wie eine Straftat zum Nachteil der Bank oder falsche Angaben bei der Kontoeröffnung geben. Wer bei den Kontogebühren 100 Euro im Rückstand ist, verliert ebenfalls sein Basiskonto. Also auch mit Basiskonto muss Marianne N. ihre Finanzen in Ordnung bringen. „Häufig ist eine Beratung durch unsere Schuldnerberatung ratsam“, sagt Christiansen. „Dabei informieren wir auch über das Basiskonto.“