Hamburg . Im Sommer blockieren Wohnmobile in Hamburg viele Parkplätze – doch sogar Übernachtungen sind nicht verboten.
Groß und breit steht er da, in der keine 800 Meter langen Sackgasse mitten in Eimsbüttel. Mindestens zwei normale Parkplätze lang und – zumindest gefühlt – eigentlich auch zu breit. Dazu ein Kennzeichen aus dem Süddeutschen, und spätabends signalisiert die aufgestellte Fernsehantenne, dass die Besitzer zu Hause sind.
Es ist ein Phänomen, das vor allem in den Sommermonaten auftritt und insbesondere in Wohnvierteln mit wenig öffentlichem Parkraum für Missmut sorgt: Wohnmobile. Oft lassen die Kennzeichen auf Hamburger Besitzer schließen, die in den Sommermonaten das Wochenende für den Kurzausflug in die Nord- oder Ostsee nutzen.
Hinzu kommen jene, die auf dem Weg in den hohen Norden sind, die Durchreisenden also, die nur ein, zwei Nächte in Hamburg stoppen. Und obwohl der Internetguide meinestadt.de 15 speziell für Wohnmobilie geeignete Stellplätze in Hamburg auflistet, hat sich der Charme ruhiger Wohngebiete in Eimsbüttel, Ottensen oder Winterhude weit über die Grenzen Hamburgs hinaus herumgesprochen.
Die Deutschen sind ganz wild auf das Campen auf vier Rädern. Rund 1,03 Millionen Reisemobile und Wohnwagen seien zu Beginn dieses Jahres hierzulande registriert gewesen, hat der Caravaning Industrie Verband (CIVD) herausgefunden. Das sind so viele wie noch nie zuvor.
9700 Wohnmobile sind in Hamburg offiziell gemeldet
Zugleich ergab eine Untersuchung, dass im vergangenen Jahr rund eine Million Menschen, die älter als 14 Jahre sind, in den vergangenen zwölf Monaten eine Urlaubsreise mit einem Wohnmobil unternommen hatten.
Für Hamburg stammen die letzten Zahlen aus dem Jahr 2015. Da waren fast 9700 Wohnmobile angemeldet. Hinzu dürften noch einige Tausend „Busse“ kommen, die dank unkompliziert ausbaubarer Rückbänke mit wenigen Handgriffen zu Wohnmobilen umgebaut werden können. Die Sprecherin des Bezirksamts Hamburg-Mitte, Sorina Weiland, bestätigt, dass vornehmlich in den Sommermonaten die Zahl der geparkten Wohnmobile „signifikant höher ist als zu anderen Jahreszeiten“. Auffallen tue das natürlich besonders dort, wo der Parkraum ohnehin knapp sei.
Gesetzeswidrig sei das Ganze allerdings nicht, sagt Weiland. „Ein Wohnmobil, das ordnungsgemäß angemeldet wurde, wird wie ein normales Auto behandelt. Es darf also auf öffentlichem Parkraum stehen.“ Bei Wohnanhängern sieht es etwas anders aus. „Die müssen spätestens nach 14 Tagen bewegt werden“, sagt Weiland, wohl wissend, dass die Einhaltung dieser Vorschrift schwer durch die Behörden kontrolliert werden kann.
Beim Übernachten im Camper gibt es keine so klaren Regeln wie beispielsweise das Jedermannsrecht in Nordeuropa. Und doch ist es hierzulande nicht verboten. Sorina Weiland spricht von „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“, die es letztlich erlaubt, eine Nacht in seinem Camper zu übernachten, auch wenn dieser nicht auf einem speziellen Campingplatz steht. „Das umfasst allerdings nicht das Aufstellen eines Campingtisches oder gar eines Grills auf öffentlichem Parkraum.“
Uwe Tillman vom Landesbetrieb Verkehr verweist darauf, dass auf städtischen Straßen aufgestellte Wohnmobile andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern dürften. So müssten Gassen für Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge stets frei bleiben. „Bei Verstößen kann es schnell gehen, und das Fahrzeug wird abgeschleppt.“
Hans Duschel vom Verkehrsclub ADAC Hansa rät Besitzern von abgestellten Wohnmobilen, regelmäßig nach dem Fahrzeug Ausschau zu halten. Baustellen würden in der Regel drei Tage vorher angekündigt. Stehe danach der Camper noch da, werde abgeschleppt. Zudem helfe ein wenig Gelassenheit, sagt Duschel. Schließlich sei gerade Ferienzeit und viele Hamburger mit ihren Autos in anderen Gegenden unterwegs – und der Parkraum nicht ganz so knapp.