Fuhlsbüttel. Schlagringe, Faustmesser und Pfefferspray: 15.127 verbotene Gegenstände mussten im ersten Halbjahr entsorgt werden.

Das Sammelsurium, das Maik Lewerenz mitgebracht hat, ist beeindruckend. Der Alukoffer enthält ein Einhandmesser (mit einer Hand aufzuklappen), einen Schlagring, ein Faustmesser, eine Kunststoffpistole, ein Benzinfeuerzeug, eine Gaskartusche, Pfefferspray – und auch auf den ersten Blick harmlose Gegenstände wie ein Nudelholz und einen Tortenheber.

Vorschriften werden nicht so genau genommen

„All diese Dinge wurden Fluggästen bei der Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen abgenommen“, sagt Lewerenz, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg. Denn all diese Dinge gehören nicht ins Handgepäck, manche sind illegal (Schlagring), andere darf man gar nicht mit sich führen (Einhandmesser). 31.165 verbotene Gegenstände wurden Fluggästen 2015 in Fuhlsbüttel abgenommen, im ersten Halbjahr 2016 waren es 15.127 Dinge.

Wer häufig fliegt, weiß meist genau, was er auf Reisen mitnehmen darf. Doch der Ferienbeginn bedeutet nicht nur einen rasanten Anstieg der Fluggast­zahlen, sondern auch mehr Passagiere, die über die Vorschriften nicht so genau Bescheid wissen oder es damit nicht so genau nehmen. „Vorsatz möchte ich den Fluggästen nicht unterstellen, die Leute sind eher drömelig“, sagt Terminalmanager Alexander Bartz, der den Einsatz der Mitarbeiter bei der Sicherheitskontrolle koordiniert.

Waffen und ein Tortenheber: Bundelpolizist Maik Lewerenz zeigt Dinge, die Passagieren abgenommen wurden
Waffen und ein Tortenheber: Bundelpolizist Maik Lewerenz zeigt Dinge, die Passagieren abgenommen wurden © Michael Rauhe

Es geht aber nicht nur um gefährliche Güter. Im vergangenen Jahr wurden den Passagieren nach Angaben des Flughafens pro Monat durchschnittlich elf Tonnen Flüssigkeiten, darunter Getränke, Duschgels, Parfüms und Ähnliches abgenommen. 132 Tonnen waren es insgesamt. „Da sind auch mal hochkarätige Spirituosen dabei, etwa ein Whiskey im Wert von mehr als 100 Euro“, sagt Bartz, der seit 14 Jahren am Flughafen arbeitet.

Nagelfeilen sind erlaubt

Aber was darf man eigentlich mit ins Flugzeug nehmen und was nicht? Bartz zählt auf: Erlaubt sind Nagelfeilen sowie Messer und Scheren, deren Klingen nicht länger als sechs Zentimeter sind. Jeder Passagier darf ein kleines normales Gasfeuerzeug dabeihaben, „er muss es aber am Körper tragen, nicht in einer Tasche“. Alternativ erlaubt ist eine Schachtel Streichhölzer, am Körper getragen.

Was im Koffer erlaubt ist und was nicht

 

Weder ins Handgepäck noch in den Koffer, der aufgegeben wird dürfen folgende Gegenstände: Brennbare Stoffe (alles, was das orange Zeichen mit der Flamme trägt, ausgenommen Körperhygiene-Produkte bis 100 Milliliter), chemische Stoffe (zum Beispiel Autobatterien) und toxische Stoffe (wo ein Totenkopf drauf ist).

 

Erlaubt in Koffern, die aufgegeben werden sind Waffen (auch Spielzeugwaffen), spitze oder scharfe Gegenstände (insbesondere Messer und Scheren mti mehr als sechs Zentimeter langen Klingen), stumpfe Instrumente (z. B. Baseballschläger), Flüssigkeiten und Cremes ohne Mengenbeschränkung

 

Erlaubt im Handgepäck sind Medikamente (idealerweise ein ärztliches Attest vorlegen) und Babynahrung (das Baby muss mit dabei sein), Getränke, Gels, Cremes, Öle, Deosprays, Parfums, Pasten sowie Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen (z.B. Suppen, Sirup) bis maximal 100 Milliliter dürfen in einem transparenten, wiederverschließbaren Kunststoffbeutel transportiert werden.Weitere Infos unter www.bundespolizei.de

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Nichts im Handgepäck verloren (und auch nicht im Koffer) haben Gaskartuschen und jegliche brennbaren Stoffe (dazu gehören auch mit Benzin gefüllte Feuerzeuge), Pyrotechnik, Pfefferspray, Schuss- und Schlagwaffen jeglicher Art. Auch Spielzeugwaffen sind dann nicht zulässig, wenn sie den Anschein erwecken können, echt zu sein (sogenannte Anscheinswaffen). „Wenn diese unbedingt mitmüssen, dann am besten in den Koffer packen und aufgeben“, sagt Lewerenz. „Aber wir machen ziemlich sicher den Koffer auf“, sagt der Bundespolizeisprecher, denn auch alle aufgegebenen Gepäckstücke werden durchleuchtet. „Ich würde davon abraten, Waffen mitzunehmen“, sagt der Polizeisprecher. Eine bunte Wasser­pistole sei dagegen in der Regel kein Problem, weil es sich offensichtlich um Spielzeug handle. Ein Faustmesser dürfe man gar nicht mit sich führen. Wer mit solchen Messern erwischt wird, macht sich strafbar und erhält eine Anzeige. Die Stücke in seinem Koffer hat Lewerenz nach Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft zu Anschauungszwecken zurückerhalten.

Alexander Bartz zeigt, was alles ins Handgepäck darf, wenn man in den Flieger steigt
Alexander Bartz zeigt, was alles ins Handgepäck darf, wenn man in den Flieger steigt © Michael Rauhe | Michael Rauhe

Nicht in jedem Fall einkassiert wird ein Tortenheber. „Wenn da eine Oma mit ihrer Torte angereist kommt und das glaubhaft ist, würde ich ihr den Tortenheber mitgeben“, sagt Bartz.

Hygieneartikel sind erlaubt

Unklarheiten gibt es immer wieder mit Flüssigkeiten im Handgepäck. Erlaubt sind Behältnisse mit maximal 100 Millilliter Fassungsvermögen. Davon so viele, wie in einem transparenten, wieder verschließbaren Ein-Liter-Beutel Platz haben. Jeder Fluggast darf eine solche Plastiktüte im Handgepäck haben, aber sie muss sich schließen lassen. Wer die Tüte vergessen hat, kann sich für 50 Cent eine am Automaten ziehen.

„Man darf alles dabeihaben, was für die Körperhygiene gedacht ist“, klärt Lewerenz auf. Also auch brennbare Stoffe wie Deospray, Haarspray oder Nagellackentferner, sofern die Dose nicht mehr als 100 Milliliter enthält. Achtung: Lipgloss muss in die Tüte (ist eine Flüssigkeit), Lippenstift nicht. Und wer nur eine einzige Flüssigkeit im Handgepäck hat, muss dafür keine Tüte verwenden. Medizin und Babynahrung sind von der Beschränkung ausgenommen.

Wer sich laut Lewerenz nicht zur „freiwilligen Besitzaufgabe“ entschließen kann, also dazu, seine unerlaubten Gegenstände auf Nimmerwiedersehen in eine der Metallboxen beim Sicherheitscheck zu werfen, kann noch einmal heraus aus der Kontrollzone. „Wir sind ja hier kein Gefängnis, man kann die Kon­trolle jederzeit abbrechen“, sagt Bartz.

Was einem also lieb und teuer ist, kann man entweder per Post nach Hause schicken (bei „K presse+buch“ im Ankunftsbereich Terminal 2) oder in der Gepäckaufbewahrung deponieren (Abflugbereich Terminal 2). Die Aufbewahrung von Kleinteilen kostet für bis zu vier Wochen 6 Euro.

Schaumküsse zählen als Creme 

Manche Passagiere reagierten aber auch sehr ungehalten, wenn sie sich von Teilen ihres Handgepäcks trennen müssten, weiß Alexander Bartz. So wie jener Mann, der eine große Packung Schaumküsse im Handgepäck hatte. Diese zählen als Creme. „Er hat sich hier auf einen Stuhl gesetzt und angefangen, einen nach dem anderen zu essen“, erinnert sich Bartz. Die restlichen habe er zerdrückt, mit der klebrigen Hand sein Gepäck genommen und sei wegmarschiert. Oder der Fluggast, der eine große Leberwurst dabeihatte. Aus Ärger darüber, dass er sie nicht mitnehmen durfte, habe er sie zerquetscht und auf die Tastastur des Kontrollgeräts gedrückt. Unvergessen sei auch die türkische Familie, die eine große Tüte mit Hackfleisch in die Heimat mitnehmen wollte. Zählt als Pas­te und ist verboten!

Die kommenden Wochen sorgen jedenfalls für Hochbetrieb bei den gut 600 Mitarbeitern der Zentralen Luft­sicherheitskontrolle. „Wir erwarten am Freitag etwa 30.000 Fluggäste“, sagt Lewerenz, „das wird vermutlich der am stärksten frequentierte Tage der Hamburger Sommerferien.“ Insgesamt rechne man für diese Woche mit etwa 190.000 Fluggästen. „Das heißt, wir empfehlen, rechtzeitig am Flughafen zu erscheinen und das Handgepäck so klein wie möglich zu packen. Nehmen Sie im Handgepäck also nur mit, was Sie unmittelbar für den Flug benötigen. Alles andere am besten im Reisegepäck verstauen.“