Seine Verlobte steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Verteidigung der Hamburgerin bezeichnete sein Vorgehen als “desaströs“.

Hamburg/München. Die Nachricht schlug wie eine Bombe ein: Ein Hamburger Multimillionär soll versucht haben, mit einem gekauften Zeugen den Prozess gegen seine Verlobte um einen lebensgefährlichen Messerstich auf dem Oktoberfest zu beeinflussen. Wie die Münchner Staatsanwaltschaft gegenüber dem Abendblatt bestätigte, habe der Unternehmer Detlef F., gegen den wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage ermittelt wird, ein entsprechendes Geständnis abgelegt. Ein Haftbefehl gegen den 63-Jährigen, der zuvor erlassen worden war, wurde daraufhin aufgehoben.

Im Prozess gegen Michaela S. (Name geändert), der versuchter Mord vorgeworfen wird, hatte ein Zeuge eine Version geschildert, nach der die Angeklagte bei dem Messerstich gegen einen 34-Jährigen in Notwehr gehandelt haben könnte. Doch Gericht und Staatsanwaltschaft glaubten dem Zeugen nicht, er wurde noch im Prozesssaal festgenommen und kam schließlich in Untersuchungshaft. Dort räumte der 31-Jährige laut Staatsanwaltschaft in einer Vernehmung ein, dass er für seine Aussage bezahlt werden sollte.

Zunächst hätten ihm demnach 100.000 Euro gezahlt werden sollen und weitere 100.000 Euro, wenn die Angeklagte aufgrund seiner Aussage aus der Untersuchungshaft entlassen werde. Der Urheber dieses Zahlungsangebots sei der Unternehmer Detlef F. Im Prozess hatte der Zeuge angegeben, er habe gesehen, dass ein sehr aggressiv wirkender Mann eine Frau an den Schultern gepackt und ins Gesicht geschlagen habe. Diese Frau sollte Michaela S. sein.

Strate: "Dieser Vorgang ist desaströs"

Rechtsanwalt Gerhard Strate, der gemeinsam mit seiner Hamburger Kollegin Annette Voges sowie dem Münchner Anwalt Steffen Ufer die Angeklagte vertritt, gab am heutigen Mittwoch im Prozess dazu für die Verteidigung eine Erklärung ab: Es sei nun „endgültig klar geworden, dass die Aussage dieses Zeugen Teil eines Komplotts ist, das in manipulativer Absicht auf den rechtsstaatlichen Gang des Verfahrens einzuwirken versucht hat. Das ist unerträglich“, sagte Strate. Ob der Versuch, das Verfahren mit einem gekauften Zeugen zu beeinflussen, tatsächlich Einfluss auf den Prozess gegen Michaela S. haben werde, „weiß ich nicht“, so Strate weiter. „Aber atmosphärisch ist dieser Vorgang natürlich desaströs.“ Schon am voran gegangenen Verhandlungstag hatte die Verteidigung von Michaela S. mitgeteilt, dass sie den Zeugen „nicht als belastbares Beweismittel betrachten und auf seine Aussage auch nichts stützen wollen“.

Der frühere Fußballnationalspieler
Patrick Owomoyela vor dem Verhandlungssaal
im Landgericht München.
Schon im Mai hatte er als Zeuge in dem
Verfahren ausgesagt
Der frühere Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela vor dem Verhandlungssaal im Landgericht München. Schon im Mai hatte er als Zeuge in dem Verfahren ausgesagt © picture alliance / dpa

Die Angeklagte Michaela S. selber betonte am Mittwoch im Prozess, sie habe mit der mutmaßlichen Falschaussage des Zeugen „nichts zu tun“. Darüber hinaus, so Strate, habe Michaela S. „glaubhaft erklärt, dass ihr das furchtbar leid“ tue. Das Vorgehen ihres Verlobten sei nur dadurch zu erklären, so die 34-Jährige zu den Richtern, dass er „verzweifelt“ gewesen sei.

Polizei vernimmt Hamburger Multimillionär

Der Unternehmer selber war an diesem Verhandlungstag nicht, wie er es sonst tut, im Prozess dabei. Nach Abendblatt-Informationen wurde er am Mittwoch erneut von der Polizei vernommen.

Michaela S. ist in dem Münchner Prozess angeklagt, am 19. September vergangenen Jahres einen Mann mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt zu haben. Dies hatte die 34-Jährige eingeräumt, jedoch ausgesagt, sie sei zuvor von dem Mann beleidigt und angegriffen worden. Sie habe gedacht: „Der bringt mich um. Ich hatte nur noch Angst.“ Der 31-Jährige Zeuge hatte im Prozess ausgesagt, dass er gesehen habe, wie der Mann Michaela S. an den Schultern gepackt und sie ins Gesicht geschlagen habe. Doch die Staatsanwaltschaft glaubte dem Zeugen nicht. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass der Zeuge zwei Eintragen im Strafregister hat: wegen Betruges und Unterschlagung, wo er jeweils zu Geldstrafen verurteilt worden war.