Hamburg. Harry S. soll sich 2015 einer Spezialeinheit der Terrormiliz angeschlossen haben. Nach wenigen Monaten kehrte er zurück

    In einem IS-Propagandavideo ist er als Fahnenträger zu sehen: Erstmals wird in Hamburg einem Kämpfer der Terrormiliz „Islamischer Staat“ der Prozess gemacht. Vom 22. Juni an verhandelt der Staatsschutz­senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen gegen den Bremer Salafisten Harry S. Der Generalbundesanwalt wirft ihm die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll­gesetz vor. Der Fall liege in Hamburg, weil der Staatsschutzsenat auch für Bremen zuständig sei, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen auf Anfrage.

    Wie aus der Anklage hervorgeht, konvertierte Harry S. 2008 zum Islam und radikalisierte sich während eines späteren Gefängnisaufenthalts in Bremen. Im April 2015 reiste er nach Syrien, wo er sich einer Spezialeinheit des IS anschloss, die regionale Kampfbrigaden hinter gegnerischen Linien unterstützte. Harry S. erlernte während einer militärischen Ausbildung „spezielle Kampftechniken und den Umgang mit einem Schnellfeuergewehr“, soll jedoch laut Anklage von seiner Kalaschnikow im Kampf nie Gebrauch gemacht haben. Im Juni 2015 tauchte er als Fahnenträger in einem deutschsprachigen IS-Propagandavideo auf. In dem Film werden Drohungen gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ausgestoßen und zwei Gefangene hingerichtet. Außerdem werden die Zuschauer aufgefordert, in Deutschland „Ungläubige“ anzugreifen und zu töten.

    Am 20. Juli 2015 wurde der 27-Jährige bei seiner Ankunft am Bremer Flughafen verhaftet. Die Generalbundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aus Protest gegen die IS-Gräueltaten und wegen einer Hepatitis-Erkrankung zurückkehrte. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine weiterhin radikalislamistische Haltung.

    Harry S. sitzt im Hochsicherheitstrakt der JVA Oldenburg, soll aber rechtzeitig nach Hamburg verlegt werden. Bereits im Februar war er wegen eines früheren Raubüberfalls zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. In der U-Haft soll er sich gegenüber den Sicherheitsbehörden im Detail zu seiner Zeit beim IS geäußert haben. Zweimal sei er in Syrien gefragt worden, ob er den Dschihad in seine Heimat tragen wolle – dies habe er abgelehnt. Wie der „Weser-Kurier“ berichtet, hat er Namen preisgegeben, Transportwege und Verstecke der Terroristen benannt.

    Erstmals wird in Hamburg einem Terroristen der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) der Prozess gemacht. Vom 22. Juni an verhandelt der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichs (OLG) gegen den Bremer Salafisten Harry S. Der Generalbundesanwalt wirft ihm die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Der Fall liege in Hamburg, weil der Staatsschutzsenat des OLG für Bremen mitzuständig sei, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen auf Abendblatt-Anfrage.

    Wie aus der Anklage hervorgeht, konvertierte Harry S. 2008 zum Islam. Während eines späteren Gefängnisaufenthaltes in Bremen soll er vor allem durch den als hochgefährlich eingestuften Islamisten Rene Marc S., dem sogenannten „Emir von Gröpelingen“, radikalisiert worden sein. Im April 2015 reiste er nach Syrien, wo er sich einer Spezialeinheit des IS anschloss, die regionale Kampfbrigaden bei Bedarf hinter gegnerischen Linien unterstützte. Harry S. erlernte während einer militärischen Ausbildung „spezielle Kampftechniken und den Umgang mit einem Schnellfeuergewehr“, soll jedoch laut Anklage von seiner Kalaschnikow im Kampf nie Gebrauch gemacht haben. Nachdem er seine Ausbildung abgebrochen und die Spezialeinheit verlassen hatte, tauchte er im Juni 2015 als Fahnenträger in einem IS-Propaganda-Video auf. In dem Film werden Drohungen gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgestoßen, in der Schluss-Sequenz zwei Gefangene hingerichtet. Außerdem werden die Zuschauer aufgefordert, in Deutschland „Ungläubige“ anzugreifen und zu töten.

    Am 20. Juli 2015 wurde der 27-Jährige bei seiner Ankunft am Bremer Flughafen verhaftet. Die Generalbundesanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aus Protest gegen die IS-Gräueltaten und wegen einer schweren Hepathitis-C-Erkrankung nach Deutschland zurückkehrte. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine weiterhin radikal-islamistische Haltung.

    Gegenwärtig sitzt Harry S. im Hochsicherheitstrakt der JVA Oldenburg. Bereits im Februarwar er wegen eines früheren Raubüberfalls zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. In der U-Haft soll er gegenüber den Sicherheitsbehörden umfangreiche Angaben zu seiner Zeit beim IS gemacht haben. Zweimal sei er in Syrien gefragt worden, ob er den Dschihad in seine Heimat tragen wolle – dies habe er abgelehnt. Wie der Weser-Kurier berichtet, soll er Namen preisgegeben, Transportwege und Verstecke benannt haben. Vor diesem Hintergrund hätten sich die Behörden gegen eine Verlegung in die Bremer JVA entschieden: Dort drohten dem Mann als Abtrünnigen „erhöhte Gefahren“.

    Während der Sitzungstage werden die Sicherheitsvorkehrungen im Gericht deutlich erhöht. Wantzen: „Welche konkreten Maßnahmen getroffen werden, wird der Senatsvorsitzende zeitnah entscheiden.“

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