Hamburg. SPD und Grüne in Hamburg wollen Kaltmieten von 8 bis 9 Euro pro Quadratmeter sogar für frei finanzierte Wohnungen durchsetzen.

Der Mietwohnungsbau in Hamburg soll um ein weiteres Angebot ergänzt werden: SPD und Grüne, die in der Hansestadt gemeinsam regieren, wollen den „Hamburger Effizienzwohnungsbau“ einführen.

Einen gemeinsamen Antrag haben die Koalitionspartner nach Abendblatt-Informationen in die Bürgerschaft eingebracht. Dieser soll am 15. Juni auf der Tagesordnung stehen.

Mit dem neuen Programm sollen die Voraussetzungen für den Bau von frei finanzierten Wohnungen mit Anfangsmieten zwischen 8 und 9 Euro kalt pro Quadratmeter geschaffen werden: „Wir müssen alles tun, damit Hamburgs Mieten bezahlbar bleiben. Dazu dient der deutlich aufgestockte soziale Wohnungsbau und der verstärkte Mieterschutz. Gleichwohl können auch im frei finanzierten Wohnungsbau Maßnahmen ergriffen werden, die eine deutlich geringere Anfangsmiete als üblich ermöglichen können“, sagte SPD-Stadtentwicklungsexperte Dirk Kienscherf dem Abendblatt.

Wie soll das Programm konkret umgesetzt werden?

Mit einer Anfangsmiete zwischen 8 und 9 Euro netto kalt pro Quadratmeter könne dieser neue Hamburger Effizienzwohnungsbau eine wichtige Ergänzung des schon gesteigerten sozialen Wohnungsbaus werden, so Kienscherf weiter.

Aber wie soll ein solches Programm konkret umgesetzt werden?: „Wenn es sich um städtische Grundstücke handelt, dann könnte es konkret für diese Art von Wohnungsbau ausgewiesen werden“, sagte Kienscherf.

Die Investoren müssten sich dann verpflichten, die Wohnungen für einen Zeitraum von 15 Jahren zu den Konditionen des Hamburger Effizienzwohnungsbaus anzubieten.

Aber auch bei frei finanziertem Wohnraum könnte laut Kienscherf dem Projektentwickler zur Auflage gemacht werden, einen bestimmten Anteil im Rahmen des Effizienzwohnungsbaus zu schaffen.

Keine Einkommenshöchstgrenzen

Im Gegensatz zum geförderten Wohnungsbau, bei dem Einkommenshöchstgrenzen gelten, soll das beim Hamburger Effizienzwohnungsbau nicht der Fall sein. „Diese Wohnungen kann jeder unabhängig vom Verdienst anmieten. Für viele Menschen soll damit auch außerhalb des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eine Neubauwohnung erstmals finanzierbar werden“, so Kienscherf.

Auch die Grünen sind von dem neuen Angebot überzeugt: „Es ist dringend notwendig, im mittleren Mietenbereich bezahlbaren Wohnraum für normal Verdienende zu schaffen. Kaltmieten von 14 bis 16 Euro pro Quadratmeter können sich viele nicht leisten und für eine geförderte Wohnung kommen sie nicht infrage“, sagte Olaf Duge, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion.

Der Antrag von SPD und Grünen sieht vor, dass auch das städtische Wohnungsunternehmen Saga GWG „modellhaft auf eigener Fläche ein frei finanziertes Wohnungsbauprojekt“ im Rahmen des Effizienzwohnungsbaus realisiert.

Zwei Förderwege in Hamburg

Mit dem Regierungswechsel im Jahr 2011 hatte der SPD-Senat versprochen, den Wohnungsbau in der Hansestadt erheblich aufzustocken. Insgesamt wurden seit 2011 in Hamburg fast 30.000 Wohnungen gebaut, im vergangenen Jahr waren es 8521.

In Hamburg gibt es momentan zwei Förderwege: Der erste Förderweg gilt für den Bau klassischer Sozialwohnungen. Diese sind Mietern vorbehalten, deren Einkommen maximal 30 Prozent über den im Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz festgelegten Grenzen liegt.

Das entspricht bei einer Person einem Bruttojahreseinkommen von rund 23.200 Euro und bei fünf Personen von etwa 62.700 Euro. Diesen Förderweg können laut Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen etwa 40 Prozent aller Hamburger Haushalte in Anspruch nehmen. Die monatliche Anfangsmiete, die Vermieter maximal verlangen dürfen, liegt aktuell bei 6,20 Euro pro Quadratmeter kalt.

55 Prozent der Haushalte können den zweiten Förderweg in Anspruch nehmen

Im Jahr 2011 hat der Senat den zweiten Förderweg eingeführt. Damit soll der Bau von Mietwohnungen für Bürger mit mittleren Einkommen gefördert werden. Denn auch diese Klientel hat Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Auch bei dem zweiten Förderweg gelten Höchstgrenzen beim Einkommen: Wenn die Wohnung von einer Person angemietet wird, darf diese nicht mehr als 28.300 Euro brutto verdienen. Bei einem Fünfpersonenhaushalt gilt ein Bruttojahreseinkommen von etwa 77.000 Euro.

In Hamburg können etwa 55 Prozent der Haushalte diesen zweiten Förderweg in Anspruch nehmen. Die monatliche Anfangsmiete darf 8,30 Euro pro Quadratmeter kalt nicht übersteigen.