Hamburg. Fehlerhafte Verträge zur Hausfinanzierung können nur noch bis 21. Juni beanstandet werden. Anwälte schlagen Alarm.

Den Banken droht eine neue Welle von Widerrufen bei bereits vor Jahren abgeschlossenen Baufinanzierungen. Wegen einer Gesetzesänderung können diese für Kunden sehr vorteilhaften Widerrufe nur noch bis zum 21. Juni 2016 erfolgen.

Darauf verwies am Donnerstag eine Arbeits­gemeinschaft von 25 Rechtsanwälten (www.jetzt-widerrufen.de), die bundesweit 12.500 Mandanten in dieser Sache vertritt und offenbar noch viele dazugewinnen will.

Banken wollten Problem aussitzen

Nach diesem Stichtag sind die Banken ein milliardenschweres Problem dank des Gesetzgebers endgültig los. „Schätzt man den durchschnittlichen wirtschaftlichen Vorteil, den ein Widerruf bringt – vorsichtig auf 15.000 Euro – dann ist das ein Geschenk der Regierung an die Banken von 45 Milliarden Euro“, sagt Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der Hintergrund: Zu jedem Kreditvertrag gehört eine Widerrufsbelehrung. 14 Tage hat der Verbraucher Zeit, sich zu überlegen, ob er diesen Kredit wirklich will oder doch lieber wieder davon zurücktritt.

Wenn aber nicht klar ist, wann die Frist beginnt, kann der Vertrag auch noch Jahre später widerrufen werden. Ein Joker für den Kunden, eine Katastrophe für die Banken, die diesen Umstand aber mit Fehlern in der Widerrufsbelehrung verursacht haben. „Die Banken hätten das Problem mit einer korrekten Nachbelehrung beseitigen können, stattdessen haben sie versucht, die Sache auszusitzen, und schließlich Hilfe vom Gesetzgeber gefordert“, sagt Strohmeyer.

Je stärker die Zinsen gesunken sind, desto interessanter wurde es für Verbraucher, ältere Kreditverträge mit noch hohen Zinsen zu widerrufen.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Seit über einem Jahr streitet sich Timo Butzug aus Buchholz mit seiner Bank über eine Baufinanzierung in Höhe von 100.000 Euro. Da die Widerrufsbelehrung seines Kreditvertrags fehlerhaft ist, kann er diesen auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen.

Das versuchen seit Jahren Tausende von Kunden mit mehr oder weniger großem Erfolg. Butzug könnte mit einem neuen Kreditvertrag seine Zinsbelastung mehr als halbieren. Jetzt hat er gegen die DSL Bank, die zur Postbank gehört, Klage eingereicht.

Nach den Worten seines Anwalts Peter Hahn ist dieser Fall typisch für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. So heißt es bei Butzug: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Eine solche Formulierung berechtigte nach zwei BGH-Urteilen (VIII ZR 219/08 und VIII ZR 82/10) zum Widerruf, sagt Hahn. „Denn hier wird nicht klar, ob der Beginn der Frist nicht noch von weiteren Umständen abhängig ist.“

Klagen oder Vergleich schließen?

Auch die Begriffe Vertragsurkunde, schriftlicher Vertragsantrag und Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags habe der Bundes­gerichtshof (BGH) als fehlerhaft (XI ZR 33/08) bewertet, sagt Anwalt Armin Wahlenmaier. „Sie sind oftmals in Verträgen der Genossenschaftsbanken von 2002 bis 2009 zu finden.“

Aufgrund solcher Formulierungen geht Erhard P. gegen die Sparda-Bank Hamburg vor. Es geht um einen Kreditvertrag über 100.000 Euro. Den wirtschaftlichen Vorteil bei Widerruf schätzt Anwalt Hahn auf 14.300 Euro.

Sein Kollege Strohmeyer war in einem ähnlichen Fall schon erfolgreich gegen die Sparda-Bank Berlin. Das Problem erfolgreicher Urteile für die Kunden: Die Banken führen das Verfahren häufig durch alle Instanzen. Besser sind Vergleiche, bei denen die Kunden günstigere Zinsen angeboten bekommen. Von den rund 500 Verfahren der Hamburger Kanzlei Hahn konnten bisher 100 durch einen Vergleich gelöst werden. „In weiteren 100 Fällen laufen noch Klagen“, sagt Hahn.

Seit 20. März 2016 gilt neue Regelung

Die Anwälte raten, die verbleibende Zeit noch für einen eventuellen Widerspruch zu nutzen. Die meisten Anwälte der Arbeitsgemeinschaft bieten dazu eine kostenlose Erstberatung an. „Die Zeit ist knapp, aber noch ausreichend“, sagt Strohmeyer. „Es genügt, wenn der Widerruf bis zum 20. Juni 2016 bei der Bank eingeht, um seine Rechte zu wahren.“

Betroffen sind Baufinanzierungen, die zwischen dem 1.11.2002 und dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden. Es geht um rund drei Millionen Verträge, die fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten sollen. Für alle neuen Kreditverträge, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen worden sind, verbleibt ein Widerrufsrecht mit einer Frist von einem Jahr und 14 Tagen. Für die Darlehensverträge dagegen, die zwischen dem 11. 6. 2010 und dem 20.3. 2016 abgeschlossen worden sind, verbleibt es bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei dem „ewigen“ Widerrufsrecht.

Auch in diesen Verträgen finden sich noch in jeder zweiten Widerrufsbelehrung Fehler, heißt es von der Kanzlei „mzs Rechtsanwälte“. Für Baukredite, die nach dem 20. März 2016 geschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht grundsätzlich auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt – auch wenn die Bank Fehler gemacht hat.

Verbraucherzentrale: Was zu beachten ist

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt davor, unüberlegt und ohne anwaltlichen Rat zu widerrufen. Im Ex­tremfall könnte die Bank darauf eingehen und den noch ausstehenden Kredit einfordern. Wer widerrufen will, braucht also auch immer eine neue Finanzierung in der Hinterhand.

„Das Thema ist weit komplexer, als es manche darstellen. Wer vorgibt, es sei mit dem Hinweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen getan, um aus ungeliebten Verträgen herauszukommen, der täuscht sich“, sagt Dirk Scobel von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Zudem geben sich viele Banken in der jetzigen Situation recht kaltschnäuzig, wie Scobel sagt. „Sie setzen auf Zeit und die Tatsache, dass sich nicht jeder auf einen Nervenkrieg vor Gericht einlassen möchte.“ Schließlich müssten selbst diejenigen, die klagen, mit einem Vergleich rechnen und dann einen Teil der Gerichtskosten übernehmen. „Nicht jeder aber hat eine entsprechende Rechtsschutzversicherung in der Hinterhand“, so Scobel.