Asklepios-Mitarbeiter waren wegen der Teilnahme an einem Warnstreik abgemahnt worden - Verdi fordert Rücknahme der Abmahnungen.
Die Gewerkschaft Verdi hat mit einem Scheitern der Tarifverhandlungen für Mitarbeiter Hamburger Krankenhäuser gedroht. Hintergrund sind Abmahnungen, die Asklepios-Beschäftigte wegen der Beteiligung an Warnstreiks erhalten haben.
Verdi hat nach Angaben vom Mittwoch dem Krankenhausarbeitgeberverband Hamburg (KAH) deutlich gemacht, „dass es ohne eine Rücknahme der Abmahnungen keinen Tarifabschluss geben wird“. „Abmahnungen gegen Beschäftigte als Faustpfand in Tarifverhandlungen sind geschmacklos und gehören nicht in unsere Stadt“, sagte Verdi-Chef Berthold Bose. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 24. Mai angesetzt.
Bei dem Warnstreik am 21. April hatten nach Gewerkschaftsangaben rund 1600 Mitarbeiter die Arbeit niedergelegt. Von dem eintägigen Ausstand betroffen waren die Hamburger Asklepios-Kliniken, das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) und das Universitäre Herzzentrum (UHZ). Mit dem Warnstreik wollten die Gewerkschaften die Arbeitgeber unter Druck setzen, damit diese für die rund 18.000 Beschäftigten ein Angebot vorlegen. Verdi verlangt für die Mitarbeiter unter anderem sechs Prozent mehr Geld, mindestens jedoch 200 Euro im Monat.
Asklepios beruft sich auf die Einteilung zum Notdienst, die Vorrang gehabt habe
Nach dem Warnstreik hatte der Asklepios-Konzern gegen 39 Mitarbeiter Abmahnungen ausgesprochen, weil sie nicht zur Arbeit erschienen waren. Asklepios-Sprecher Rune Hoffmann sagte, die Abgemahnten seien noch vor dem Warnstreik als Notdienst bestellt worden. Dabei seien sie darauf hingewiesen worden, dass ihr allgemeines Streikrecht hinter einer Notdienstbestellung zurücktrete und ein Nichterscheinen ein Verstoß gegen ihre Pflichten darstelle - was letztlich zu den Abmahnungen geführt habe.
Mit Blick auf das angedrohte Scheitern der Verhandlungen sagte Hoffmann, die Gewerkschaft habe zu Beginn der Gespräche am Dienstag zwar erklärt, dass sie ohne Rücknahme der Abmahnungen zu keinem Tarifabschluss bereit sei. Nachdem die Arbeitgeberseite jedoch erläutert habe, warum die Notdienstbestellungen zur Sicherstellung der Patientensicherheit erforderlich gewesen seien, sei dieser Punkt ungeklärt hinten angestellt worden. Es sei jedoch vereinbart worden, „dass beide Parteien versuchen, gemeinsam eine Regelung zu finden, mit der in Zukunft Situationen, die Notdienstbestellungen und arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Nichtbefolgen erforderlich machen, vermieden werden können“.