Hamburg. Der Senat ernennt Jacqueline Otten zur Professorin an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Kritik von der FDP wegen Besoldung.

Im Herbst wurde Jacqueline Otten als Präsidentin der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) vom Hochschulsenat abgewählt. Nachdem auch der Hochschulrat die Abwahl bestätigte, musste sie ihr Amt zum 31. Dezember aufgeben. Doch nun kehrt die 56-Jährige als Professorin an Hamburgs zweitgrößte Uni (16.000 Studenten) zurück.

Wie aus der Antwort des rot-grünen Senats auf eine Kleine Anfrage des FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Wieland Schinnenburg hervorgeht, wurde sie zur W3-Professorin ernannt (Grundbesoldung: 5700 Euro). Diese Ernennung sei „in Anerkennung der bisherigen Anstellungen und Leistungen der ehemaligen Präsidentin“ erfolgt, teilt der Senat mit. Das Recht, im Falle eines Ausscheidens aus dem Amt der Präsidentin auf eine unbefristete Professur wechseln zu können, war Otten bereits 2013 in ihrem Vertrag eingeräumt worden – und auf dieses Recht hatte sie erfolgreich und mit juristischen Mitteln gepocht. Vermutlich wird die Trendforscherin und Design-Professorin an der HAW-Fakultät Design, Medien und Information (DMI) arbeiten.

Ernennung gegen den Willen der HAW

Die Dotierung der Professur war ihr jedoch nicht vertraglich garantiert worden, daher kritisiert Schinnenburg ihre Versorgung als „unangemessen“ und verweist auf hohe Kosten für die HAW: Die selten vergebene W3-Stelle sei bisher unbesetzt gewesen, ihre Besetzung verursache also zusätzliche Kosten. Hätte man Otten eine der regelmäßig frei werdenden W2-Professuren (Besoldung: 5100 Euro) angeboten, hätte das keine zusätzlichen Kosten verursacht, so der FDP-Mann.

Schinnenburg zufolge war die HAW mit der Ernennung ihrer Ex-Präsidentin keineswegs einverstanden: „Offensichtlich hat der Senat, vermutlich auf Betreiben von Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank (Grüne), ohne jede Not der abgewählten Präsidentin eine sehr gut dotierte Stelle auf Kosten und gegen den Willen der HAW verschafft.“ Aus Senatskreisen hieß es, dass man aufgrund der Rechtslage um die Ernennung gar nicht herumgekommen sei. Sie sei nur eine „Formalie“ gewesen.