Hamburg. So soll eine Bestrafung des Satirikers Jan Böhmermann verhindert werden. Straftatbestand könnte noch vor dem Sommer gestrichen werden.
Hamburg hat für die Bundesratssitzung Mitte Mai einen Antrag zur Abschaffung des Majestätsbeleidigung-Paragrafen vorgelegt, um so eine Bestrafung des Satirikers Jan Böhmermann wegen dieser Vorschrift zu verhindern. „Der Paragraf 103 im Strafgesetzbuch gehört abgeschafft, weil er ein Ausfluss des vordemokratischen Strafrechts ist, als die Majestätsbeleidigung noch eine Rolle spielte“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) am Mittwoch.
Die Justizbehörde geht davon aus, dass der Paragraf noch vor der Sommerpause gestrichen werden könnte und das Verfahren gegen Böhmermann dann eingestellt werden müsste. Davon unberührt blieben jedoch Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung nach Paragraf 185 Strafgesetzbuch.
Weitere Bundesländer könnten sich anschließen
Nach Angaben der Justizbehörde haben Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen signalisiert, sich der Hamburger Initiative anzuschließen. Daneben verfolgten Schleswig-Holstein und Hamburg zudem das Ziel, den ganzen Abschnitt um den Paragraf 103 auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni neu zu ordnen. Dabei geht es um Straftaten gegen ausländische Staaten. Gegebenenfalls sollen auch Vorschriften wie die Verunglimpfung des Bundespräsidenten auf den Prüfstand gestellt werden.
Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show „Neo Magazin Royale“ (ZDF) ein Gedicht vorgetragen, in dem er den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan mit drastischen Worten angriff. Nach eigener Darstellung wollte Böhmermann damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik demonstrieren. Erdogan hatte daraufhin sowohl als Privatmann Strafantrag wegen Beleidigung nach Paragraf 185 gestellt als auch Ermittlungen nach Paragraf 103 verlangt.
Justizsenator kritisiert Strafmaß
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der Folge die deutsche Justiz ermächtigt, gegen den Satiriker wegen Beleidigung zu ermitteln. Den betreffenden Paragrafen 103 des Strafgesetzbuchs, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt, will nun zwar auch die große Koalition streichen. Allerdings soll die Gesetzesänderung nach Angaben Merkels erst 2018 in Kraft treten.
Hamburgs Justizsenator Steffen betonte dagegen, es könne nicht sein, dass im Paragraf 103 das Strafmaß - mindestens drei Monate und bis zu fünf Jahre - wesentlich höher sei als bei normalen Strafverfahren wegen Beleidigung nach Paragraf 185. „Dort gibt es keine Mindeststrafe, ist alternativ auch die Möglichkeit einer Geldstrafe gegeben und die Höchststrafe auf zwei Jahre begrenzt“, sagte der Senator.