Hamburg. Start heute in Altona, Nord und Wandsbek. Ein Volksentscheid ist frühestens im Herbst kommenden Jahres möglich.
Bürgerinitiativen planen in allen sieben Bezirken Bürgerbegehren gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Großunterkünften. Am heutigen Dienstag wollen Vertrauensleute in den Bezirken Altona, Nord und Wandsbek in den Bezirksämtern das jeweilige bezirkliche Bürgerbegehren beantragen und anschließend mit der Sammlung der Unterschriften beginnen. Die restlichen vier Bezirke würden bis Ende dieser Woche folgen, sagte der Sprecher des Dachverbands Hamburger Bürgerinitiativen, Klaus Schomaker, auf Anfrage.
Der Text aller Bürgerbegehren werde gleichlautend sein. Im Kern gehe es darum, die Bezirke an ihrem Vorhaben zu hindern, große Flüchtlingssiedlungen zu errichten und so die Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ zu unterlaufen. Ein bezirkliches Bürgerbegehren ist erfolgreich, wenn es innerhalb von sechs Monaten von drei Prozent der wahlberechtigten Einwohner unterstützt wird.
Anders als die Volksinitiative, deren Initiatoren innerhalb von fünf Tagen gut 26.000 Unterschriften sammeln konnten, kann ein Bürgerbegehren unter bestimmten Umständen eine aufschiebende Wirkung erzielen. Diese sogenannte Sperrwirkung tritt ein, wenn ein Drittel der für einen Erfolg des Bürgerbegehrens notwendigen Unterschriften beim Bezirksamt vorliegt. Dann „darf mindestens bis zur Feststellung des Zustandekommens eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden“, heißt es im Bezirksverwaltungsgesetz.
Bei der Volksinitiative Ende Februar ging es im Kern darum, Geflüchtete nur dezentral und in kleineren Unterkünften unterzubringen. Allerdings tritt weder nach einer erfolgreichen Volksinitiative noch nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine sogenannte Sperrwirkung ein. Ein Volksentscheid ist auf Grund der Fristen frühestens im Herbst kommenden Jahres möglich.