Hamburg/Bremen. Die Klage ist nach einem Zeitungsbericht am Freitag eingereicht worden. Dehoga unterstützt Hotelbesitzer in Hamburg und Bremen.

Die umstrittene Bettensteuer, die eine Reihe deutscher Kommunen von Hotels erhebt, wird nach einem Zeitungsbericht zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Zwei Hoteliers aus Bremen und Hamburg klagen, schreibt der „Weser-Kurier“ (Montag) aus Bremen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga unterstützt sie dabei, wie aus einer Mitteilung des Verbandes hervorgeht. Demnach wurde am Freitag fristgerecht Klage in Karlsruhe eingereicht.

Beide Hoteliers waren dem Dehoga zufolge zuletzt vor dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gescheitert. Nun werde das Bundesverfassungsgericht als höchste gerichtliche Instanz abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht. Laut „Weser-Kurier“ hatte der Bundesfinanzhof am 15. Juli die Bettensteuer-Gesetze der beiden Stadtstaaten für rechtmäßig erklärt.