Hamburg. Die Geflüchteten aus den Balkanstaaten wollen ihr Bleiberecht einklagen. Rund 40 von ihnen derzeit im Hamburger Michel untergebracht.

Eine Gruppe von geflüchteten Sinti und Roma aus Hamburg will gegen das Gesetz, dass ihre Herkunftsländer als sicher einstuft, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Damit solle ein Bleiberecht erwirkt werden, teilte Rechtsanwalt Walter Wellinghausen stellvertretend für die Rom und Cinti Union am Mittwoch in der Hansestadt mit. „Das Gesetz ist verfassungswidrig“, sagte Völkerrechtler Norman Paech. Er hat ein Gutachten zu dem Erlass erstellt, das als Basis für die Klage dienen soll.

Das Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten ist seit vergangenem Jahr in Kraft und beschleunigt die Abschiebeverfahren für Flüchtlinge aus Balkan-Staaten wie Mazedonien und Serbien. Um dem zu entgehen und ein Bleiberecht in Deutschland zu erwirken, sind derzeit rund 40 Roma im Gemeindehaus des Hamburger Michels untergekommen. Sie werden von Helfern der Kirche versorgt und dürfen vorerst bleiben.