Hamburg. Wo gibt es Grillplätze in der Hansestadt, was ist zu beachten? Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Hamburg erlebt schon die zweite extreme Hitzewelle binnen weniger Wochen. Heute sollen es 32 Grad werden. Der Deutsche Wetterdienst warnt sogar vor „gefühlten Temperaturen von mehr als 34 Grad“. Das Hamburger Institut für Wetter- und Klimakommunikation rät: „Sport sollte man nur früh am Morgen oder spätabends machen.“
Auch wenn am Abend Schauer möglich sind, werden viele Hamburger Sommer und Sonne mit Grillvergnügen verbinden – ob zu Hause oder in einem der Parks und Grünanlagen. Bei kühlen Getränken, frischen Salaten und Variationen auf dem Grill lässt es sich gut aushalten. Das Abendblatt zeigt, wo sich Hamburgs ausgewiesene Grillplätze befinden – und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema
Wo darf gegrillt werden?
Die meisten Bezirke weisen geeignete Grillstellen aus. An diesen Orten gibt es häufig auch extra Sitzgelegenheiten, öffentliche Toiletten und genügend Mülleimer, um Abfälle zu entsorgen. Dass eine Grünfläche nicht als Grillplatz ausgewiesen ist, bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass Grillen dort verboten ist. Die Bezirke haben unterschiedliche Regelungen. Im Bezirk Eimsbüttel werden beispielsweise keine Grillflächen ausgeschildert. Es gilt das Gebot, sich auf den Grünflächen rücksichtsvoll zu verhalten und die Grillstelle ordentlich zu hinterlassen. In den meisten Bezirken sollten jedoch die ausgeschilderten Grillflächen genutzt werden. Im Bezirk Nord etwa muss mit einem Bußgeld gerechnet werden, wenn außerhalb der ausgewiesenen Plätze gegrillt wird.
Was ist beim Grillen verboten?
Was viele nicht wissen: Einweggrills sind in Hamburger Parks und auch auf den ausgewiesenen Grillplätzen grundsätzlich nicht erlaubt. Sie zerstören die Rasenfläche. Auch Feuer auf dem Boden oder in Grillgruben ist aus diesem Grund verboten. Ein stehender Grill ist ein Muss. Dabei gilt: Abstand halten zu Boden, Bäumen und Sträuchern. Zum Boden muss ein Mindestabstand von 50 Zentimeter eingehalten werden. Auch das Liegenlassen von Abfällen ist nicht erlaubt. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, Grillkohle vollständig zu entsorgen. Gefährlich kann es werden, wenn Grillkohle im Sand vergraben wird, da die Kohle unter dem Sand weiterglüht. Grillkohle muss daher vollständig abkühlen und mit Flüssigkeit gelöscht werden, und anschließend in Containern oder entsprechenden Mülleimern entsorgt werden.
Wie hoch sind die Bußgelder beim Verstoß gegen Auflagen?
In einigen Bezirken muss mit Bußgeldern von mindestens 35 Euro gerechnet werden, wenn außerhalb der ausgewiesenen Plätze gegrillt wird. Die genaue Höhe des Bußgelds hängt davon ab, welcher Schaden verursacht wurde. Ein Bußgeld wird auch dann fällig, wenn Grillfreunde Äste verfeuern oder Asche einfach in die Landschaft kippen. Zurückgelassener Grillmüll kann ebenfalls mit Bußgeld geahndet werden. Hier reicht die Spanne je nach Umfang der Hinterlassenschaften von 35 bis zu 1000 Euro. Unzureichend gelöschte Grillkohle kann ein Bußgeld zwischen 250 und 1000 Euro nach sich ziehen. Zum Wegkippen der Asche sollten die vorgesehenen Behälter in den Grillzonen genutzt werden.
Wie funktionieren feste Grillstationen?
In Hamburg gibt es an vier ausgewiesenen Grillplätzen feste Stationen, auf denen man grillen kann – hier braucht man also – neben den Würstchen – nur Grillkohle mitzubringen. Auf der Meenkwiese im Haynspark ebenso wie auf dem Grillplatz Kuhle Rissen stehen den Besuchern gemauerte Grills zur Verfügung. Auf den Grünflächen am Eichbaumsee gibt es einen überdachten Grill. Die meisten festen Grillstationen sind mit Sitzgelegenheiten, öffentlichen Toiletten und nahen Spielplätzen ausgestattet.
Ein besonderer Grillstandort ist die Michelwiese. Hier finden Besucher eine in Hamburg bisher einmalige Elektro-Grillstation. Diese ist umweltfreundlich, da weniger Müll als bei normalen Kohlegrills entsteht. Und auch für die Besucher hat die Station ihre Vorteile: Kohle mitzubringen und Asche zu entsorgen, wird hinfällig. Da in jede Aluminiumwanne etwa 20 Würstchen passen, bietet sich das gemeinschaftliche Grillen an der Station an. Der Elektrogrill ist so konzipiert, dass die Grillfläche mit wenig Aufwand gesäubert werden kann. Im Gegensatz zu anderen festen Grillstationen ist der Elektro-Grill auf der Michelwiese allerdings nicht kostenlos. Für zwei Euro können die Platten jeweils 20 Minuten lang genutzt werden. Eine Reinigungsfirma sorgt für die tägliche Säuberung der Anlage, jeder Benutzer sollte aber darauf achten, die Station möglichst sauber zu hinterlassen. Hamburg Energie beliefert die Grillstation mit Ökostrom.
Darf ich auch auf meinem Balkon grillen?
Wer lieber auf dem eigenen Balkon oder im Hinterhof grillt, muss Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Qualm, Essensgeruch oder Lärm können für Ärger sorgen. Viele Hamburger Mietverträge verbieten grundsätzlich das Grillen auf Flächen direkt am Haus, also auch auf Balkonen. Wer das Verbot missachtet, riskiert mindestens eine Abmahnung. Falls kein mietvertragliches Verbot besteht, ist das Grillen in den Sommermonaten – also April bis September – einmal pro Monat erlaubt. Die Nachbarn sollten allerdings 48 Stunden vorher informiert werden. Nach 22 Uhr muss die Nachtruhe eingehalten werden.