Ein Mitarbeiter der Stadt soll Westerweiterung verschleppt haben. Er war für Gutachten zuständig und kämpfte zugleich als Anwohner gegen Projekt.

Hamburg. Eine fast unglaubliche Geschichte mit politischer Sprengkraft sorgt im Hamburger Hafen für Unruhe. Ein Beschäftigter der Stadt steht unter dem Verdacht, ein Hafen-Ausbauprojekt im Hafen für eine viertel Milliarde Euro über mehr als ein Jahr hinaus aus eigenem Interesse verzögert zu haben. Der Mitarbeiter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) sollte zu dem Bauprojekt eine Stellungnahme abgeben und spielte ein doppeltes Spiel: Er übernahm die Aufgabe, ohne die Behördenleitung darüber zu informieren, dass er selbst zu den hafennahen Anwohnern gehört, die von dem Bauprojekt betroffen wären. Seine öffentliche Stellungnahme verzögerte sich immer wieder. Zugleich ging der Mitarbeiter privat gegen das Bauprojekt vor. Der Stadt drohen nun Schadenersatzklagen in Millionenhöhe.

Auch Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) und der Geschäftsführer der Hamburg Port Authority (HPA), Jens Meier, sind über den Fall informiert, der sich für die SPD zu einem Skandal ausweiten und das wegen der Olympia-Planung ohnehin angespannte Verhältnis der Hafenwirtschaft zur Regierung weiter verschlechtern könnte. Aus der Senatskanzlei heißt es: „Es ist offenkundig, dass das Verhalten des Mitarbeiters völlig inakzeptabel war. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat, als der Interessenkonflikt bekannt wurde, sofort gehandelt“, sagt der Sprecher des Senats, Jörg Schmoll.

Der Fall reicht zurück bis in das Jahr 2009. Damals stellte Europas größter privater Terminalbetreiber Eurogate den Antrag zur Erweiterung seiner Großschiffsliegeplätze am Predöhlkai in Waltershof. Der Petroleumhafen soll verfüllt, die nördlich davon liegenden Flächen sollen umstrukturiert und vorhandene Altlasten saniert werden. So entstehen nach den Plänen etwa 40 Hektar neue Terminalfläche mit Platz für zwei Großschiffliegeplätzen und einem Feederliegeplatz. Die Umschlagskapazitäten bei Eurogate sollen damit von zwei auf sechs Millionen Standardcontainer im Jahr vergrößert werden. Gegen dieses Projekt gab es Hunderte Einwendungen von Betroffenen. Sie befürchten, durch zusätzlichen Lärm und andere Emissionen belästigt zu werden. Da es sich um eine Sammeleinwendung mit zahlreichen Unterschriften von Projektgegnern handelte, fiel zunächst nicht auf, dass auch der Mitarbeiter der Behörde zu den Unterzeichnern gehörte.

Anfang April 2015 eskaliert die Situation schließlich

Gleichzeitig wurde er in seinem Amt tätig: Um die tatsächliche Lärmbelastung festzustellen, wurde er von der Behörde damit beauftragt, das Betriebslärmgutachten von Eurogate zu überprüfen. Ein erstes Treffen der Planfeststellungsbehörde mit Vertretern von Eurogate, der HPA und dem betreffenden Mitarbeiter als Vertreter der BSU fand im Mai 2013 statt. Und dann geschah etwas Seltsames: Nach Unterlagen der Rechtsanwälte von Eurogate, die dem Abendblatt vorliegen, soll der BSU-Mitarbeiter damals das Betriebslärmgutachten von Eurogate und der HPA als methodisch korrekt und plausibel beurteilt haben. Soweit so gut. Aber die entsprechende Stellungnahme blieb aus. Erst nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung übersandte der BSU-Mann nach insgesamt dreieinhalb Monaten sein Urteil und das fiel völlig anders aus als im Gespräch zuvor: Der städtische Lärmexperte bezweifelte die Prognosegenauigkeit des Gutachtens und verlangte plötzlich weitere Prüfungen.

Dazu benötigte das von Eurogate mit dem Lärmgutachten beauftragte Ingenieurbüro weitere Akten aus der BSU, deren Einsicht die Behörde erst im Februar 2014 erlaubte. Weitere fünf Monate gingen mit etlichen Schriftwechseln ins Land. Alle nach demselben Muster: Der BSU-Mitarbeiter forderte zusätzliche Untersuchungen, Eurogate lieferte, er wollte mehr.

Anfang November 2014 kam es dann zu einer Krisensitzung mit dem damaligen Staatsrat der Wirtschaftsbehörde, Bernd Egert, bei dem sich Eurogate wegen der Verzögerungen beschwert hatte. Auch in dieser Sitzung, an der sogar Vorgesetzte des BSU-Mitarbeiters teilnahmen, lüftete dieser Mitarbeiter nicht das Geheimnis über seine Doppelrolle. Stattdessen rechtfertigte er die Verzögerungen mit angeblichen Nachlässigkeiten der Gutachter. Schließlich ließ sich der Terminalbetreiber Eurogate darauf ein, das gesamte Betriebslärmgutachten neu zu überarbeiten und alle Wünsche des BSU-Mitarbeiters einzubringen.

Dieses neue Gutachten ging am 14. November an die Behörden. Knapp eine Woche später antwortete der BSU-Mitarbeiter: Das vorgelegte Gutachten entspreche nicht der vorherigen Abstimmung, weil Angaben fehlen würden. Sollte das Verfahren weiter hinaus gezögert werden? Vielleicht hatte der BSU-Experte das Gutachten auch nur nicht richtig gelesen: Kurz darauf wurde ihm mitgeteilt, wo er im Gutachten die von ihm vermissten Angaben findet.

Anfang April dieses Jahres eskalierte die Situation: Eurogate hatte zuvor, das überarbeitete Betriebslärmgutachten erneut öffentlich ausgelegt. Und wieder gab es Einwendungen dagegen, und wieder war der Behördenmitarbeiter dabei. Doch dieses Mal flog seine Doppelrolle auf. Er wurde sofort von dem Verfahren abgezogen.

Kurz darauf wurde den damaligen Staatsräten der Wirtschafts- sowie der Umweltbehörde per Boten zeitgleich ein Schreiben der Rechtsanwälte von Eurogate zugestellt. Darin machen die Juristen einen Amtshaftungsanspruch geltend. Eurogate seien durch die immer neuen zusätzlichen Untersuchungen sowie die verspätete Umsetzung der Westerweiterung erhebliche Zusatzkosten erstanden. „Wir bitten Sie um Verständnis, dass sich unsere Mandantin vorbehalten muss, wegen dieser Vermögenseinbußen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg Entschädigungsansprüche (...) geltend zu machen“, heißt es in dem Schreiben. Bei dem betreffenden Mitarbeiter komme eine Verletzung seiner Amtspflicht „zu zügigem und widerspruchsfreiem Verwaltungshandeln“ in Betracht, so formulieren es die Anwälte.

Die BSU, die inzwischen eine andere Person mit der Lärm-Stellungnahme beauftragt hat, bezweifelt hingegen, dass ein Schaden entstanden ist: „Für etwaige Schadensersatzforderungen sehen wir momentan schon mangels Schaden keinen Anhaltspunkt“, heißt es auf Abendblatt-Anfrage. „Sollten konkrete Ansprüche an uns gestellt werden, würden wir diese natürlich prüfen.“ Mit welchen Strafen der Mitarbeiter zu rechnen hat, lässt die Behörde offen: „Dass wir uns zu Personalangelegenheiten nicht öffentlich äußern können, werden Sie verstehen.“

Der renommierte Verwaltungsrechtsprofessor Hermann Pünder von der Bucerius Law School sieht jedoch den Anfangsverdacht für eine Amtspflichtverletzung gegeben: „Der Behördenmitarbeiter hätte zumindest seinen Chef darüber informieren müssen, dass er befangen sein könnte. Das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Amtsführung ist ein hohes Gut. Wenn es durch Verschulden in der Behörde zu Verzögerungen oder unnötigen Aufwendungen für Eurogate gekommen ist, kommt ein Schadenersatzanspruch durchaus in Betracht“, sagt Pünder.

Auch der Ausbau eines Drehkreises für Schiffe verzögert sich nun

Der Fall wiegt deshalb besonders schwer, weil nicht nur ein privates Unternehmen wie Eurogate betroffen ist, sondern der Hafen insgesamt. Denn das Planfeststellungsverfahren zur Westerweiterung umfasst zwei Anträge: einmal zum Ausbau des Predöhlkais. Zum anderen zur Erweiterung eines Drehkreises für Schiffe vor dem Waltershofer Hafen, der auf einen Durchmesser von 600 Metern verbreitert werden soll. Dieser größere Drehkreis soll den neuen Großcontainerschiffen ausreichend Manövrierraum bieten. Solange die Westerweiterung nicht genehmigt ist, müssen die Riesenpötte mit einer Länge von knapp 400 Metern weiterhin mit Einschränkungen zurechtkommen. Deshalb ist auch die Hafenverwaltung über den Vorfall empört. Öffentlich äußern will sie sich nicht. Übrigens: Inzwischen hat die BSU das Lärmgutachten akzeptiert.