Altona. Die Hafenverwaltung HPA plant am Bubendey Ufer neue Liegeplätze für große Containerschiffe. Diverse Anwohner sind darüber verärgert.

Noch wächst am gegenüberliegenden Ufer der Strandcafés und Wohnhäuser vom Altonaer Elbhang eine Reihe dichter Pappeln. Seit Jahren aber plant die Hafenverwaltung Hamburg Port Authority (HPA) dort am Bubendey Ufer neue Liegeplätze für große Containerschiffe. „Westerweiterung Eurogate-Terminal“ – so lautet die offizielle Bezeichnung des Vorhabens, das mehrfach verschoben worden ist, jetzt aber in eine neue Phase tritt. Am Montag fand für das offizielle Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) eine gut besuchte öffentliche Erörterung statt. Denn das Vorhaben ist bei Anwohnern höchst umstritten. „Erhaltet Övelgönne“ nennt sich eine Initiative von 62 Bürgern, die mithilfe von Rechtsanwälten Bedenken gegen die Pläne vorgebracht haben. Ein Hauptargument, das auch am Montag behandelt wurde, ist der Lärm der besonders nachts zu den Wohnhäusern herüberschwappen könnte. „Schiffe sind vor allem die Krawallmacher“, sagte eine Anwohnerin.

Das tiefe Dröhnen mancher Maschinen, das Zuschlagen von Lukendeckeln – all das würde den Menschen am andern Ufer schon jetzt durch das Burchardkai-Terminal immer wieder den Schlaf rauben. „Noch mehr Liegeplätze mitten auf der Elbe und direkt gegenüber darf es nicht geben“, so die Forderung. So ist ein Hauptkritikpunkt an dem Verfahren auch der Umstand, dass Gutachter bisher nur die möglichen Auswirkungen des geplanten Terminals untersucht hätten. „Man muss aber den gesamten Lärm sehen“, forderte der Anwalt der Anwohner, Jan Mittelstein.

Falsche Prognosetechnik beim Lärm-Gutachten?

Ob der Lärm nun zumutbar ist und zumutbar bleibt – das ist auch nach der Erörterung umstritten. Am Montag kam es dazu zu einem regelrechten Gutachterstreit. Auf eine Kurzformel gebracht: Das von der HPA beauftragte Büro kommt zu dem Schluss, dass es keine bedeutsame Veränderung der Lärmwerte am Altonaer Ufer geben wird. Der Gutachter der Initiative wirft indes seinen Kollegen eine falsche Prognosetechnik vor. Entscheidend für die Gesundheitsbewertung seien einzelne Spitzenwerte in der Nacht, nicht Durchschnittswerte. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass sich der Schall leichter über Wasser als über einer rauen Bodenoberfläche ausbreite. Argumente, die die HPA-Gutachter zurückwiesen. Man habe auf bewährte Methoden zurückgegriffen, hieß es.

Für den Naturschutzbund Deutschland forderte der in diesem Fall ehreamtlich tätige Umweltanwalt Peter C. Mohr eine Klausel für den Planfeststellungsbeschluss ein. Sollte die prognostizierte Steigerung des Containerumschlags bis zum Bau 2017 nicht eingetroffen sein, müsste die Genehmigung wieder zurückgezogen werden. Dieser Forderung trat aber wieder die HPA entgegen. Voraussetzung für höhere Umschlagszahlen sei eben genau diese Erweiterung der Terminalfläche.