Hamburg. Die Entscheidung aus Luxemburg könnte Energiekonzernen teuer zu stehen kommen. Hamburger Finanzgericht hält Steuer für unzulässig.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die umstrittene deutsche Brennelementesteuer in einem Urteil gebilligt. Wie die Tagesschau berichtet, handle es sich laut Gericht weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchersteuer.

Offiziell war die Brennelementesteuer 2011 inkraftgetreten. Das Finanzgericht Hamburg hält sich für unzulässig und legte dem EuGH eine Klage der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH vor. Dieses bat den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.

Folgenreich ist das Urteil aus Luxemburg besonders für Energieunternehmen wie E.on und RWE. Sie hatten auf Steuerrückzahlungen in Milliardenhöhe gehofft. (HA)