2,2 Milliarden Euro soll der Zoll an fünf Atkomkraftwerks-Betreiber zahlen. Das Hamburger Finanzgericht gab entsprechenden Eilanträgen statt. Die Akw sind vorerst von der Kernbrennstoffsteuer befreit.
Hamburg. Im juristischen Ringen um die Kernbrennstoffsteuer hat das Hamburger Finanzgericht den Zoll vorläufig zur Rückzahlung von mehr als 2,2 Milliarden Euro an fünf Atomkraftwerks-Betreiber verpflichtet. Ihren Eilanträgen auf auf vorläufigen Rechtsschutz sei stattgegeben worden, bis das Bundesverfassungsgericht und der Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich entschieden hätten, hieß es in der am Montag veröffentlichten Entscheidung (Az 4 V 154/13).
Wie das Gericht mitteilte, sind die Betreiber dadurch einstweilig von der Zahlung der Kernbrennstoffsteuer befreit oder können die vorläufige Erstattung ihrer schon gezahlten Steuer beantragen. Die Gesamtsumme bezifferte das Gericht auf mehr als 2,2 Milliarden Euro. Die Gegenseite könne dagegen allerdings noch Beschwerde einreichen, betonte ein Sprecher des Gerichts. Die Steuer wird vom Zoll eingezogen.
Eon begrüßte die Entscheidung des Gerichts
Der Energiekonzern Eon erklärte, allein auf ihn entfielen 1,7 Milliarden Euro der potenziellen Rückzahlung. Das Düsseldorfer Unternehmen begrüßte die Entscheidung der Hamburger Richter.
Vor dem Finanzgericht sind derzeit zahlreiche Verfahren wegen der Steuer anhängig. Die Hamburger Finanzrichter halten die Abgabe für verfassungs- sowie möglicherweise europarechtswidrig. Weil sie darüber nicht befinden können, hatten sie die Angelegenheit bereits im vergangenen Jahr zur höchstrichterlichen Klärung nach Karlsruhe sowie Luxemburg weitergeleitet.
Wegen der sich daraus ergebenden Verzögerung hatten die Kläger nach Angaben des Gerichts ergänzend auf vorläufigen Rechtsschutz geklagt. Diesem Ansinnen gaben die Richter mit ihrer Entscheidung nun statt.
Das Hamburger Finanzgericht ist auch für Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig. Dort gibt es mehrere Atomkraftwerke. In Hamburg selbst steht kein Reaktor.
Die Kernbrennstoffsteuer läuft Ende 2016 aus
Die Kernbrennstoff- oder auch Brennelementesteuer war Anfang 2011 befristet eingeführt worden; sie läuft Ende 2016 aus. Die Steuer wird fällig, wenn Uran oder Plutonium in Akw zur kommerziellen Stromerzeugung eingesetzt wird. Die Kernkraftwerkseigner halten die Steuer für unzulässig und gehen gerichtlich gegen sie vor. Dabei müssen sie für jede Befüllung der Reaktoren und den damit verbundenen Steuerbescheid einzeln Beschwerde einlegen, wodurch viele Verfahren entstehen.
Auch andere Finanzgerichte befassten sich schon mit der Steuer, kamen dabei aber zu unterschiedlichen Einschätzungen. Das Finanzgericht München äußerte ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, das Finanzgericht Baden-Württemberg sah die Abgabe 2012 jedoch als grundgesetz- und europarechtskonform an.
Nach Angaben der Atomkraftwerksbetreiber beeinflusst die Steuer die Wirtschaftlichkeit der Reaktoren. Vor zwei Wochen teilte Eon mit, sein Akw im bayrischen Grafenrheinfeld 2015 mehrere Monate vor dem Auslaufen der Betriebserlaubnis stillzulegen. Zur Begründung verwies der Konzern darauf, dass ansonsten noch ein Brennelementewechsel nötig sein werde, für den dann etwa 80 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer fällig würden.