Hamburg. Die Beschwerde gegen den vorläufigen Baustopp wurde zurückgewiesen. Laut Gericht entspricht die geplante Unterkunft nicht dem Baurecht.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, einen vorläufigen Baustopp für die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Sophienterrasse zu verhängen, zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass das Vorhaben hier 220 Menschen unterzubringen, einstweilen nicht verwirklicht werden kann. Es können gegen diese Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.

Zuvor waren Bemühungen des Oberverwaltungsgerichts, eine Einigung im Vergleichswege zu erreichen, gescheitert. Zur Begründung sagte Andreas Lambiris, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts dem Abendblatt: „Die geplante Unterkunft soll in einem Gebiet entstehen, das der geltende Bebauungsplan als besonders geschütztes Wohngebiet ausweist. Bei der Unterbringung von Flüchtlingen handelt es sich nicht um eine Nutzung im Sinne des Baurechts denn es fehlt an der Eigengestaltung und an der Freiwilligkeit des Aufenthalts.“

"Die Botschaft ist verheerend"

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Hamburg im Januar einen vorläufigen Baustopp für die geplante Flüchtlingsunterkunft verhängt. Das Gericht gab einem Eilantrag von Anwohnern statt, die sich gegen eine Baugenehmigung für die Einrichtung im ehemaligen Kreiswehrersatzamt gewendet hatten. Daraufhin gab es heftige Kritik aus der Politik und . Damals hatte Andreas Lambiris, Sprecher des Verwaltungsgerichts gesagt: „Die Antragsteller, dessen Grundstücke in dem gleichen Baublock wie die geplante Unterkunft liegen, können sich auf den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch berufen.“

Kritik kam am Montag von Hamburgs Linken: „Leider bestätigt das Oberverwaltungsgericht das erbärmliche Verhalten der wohlhabenden Klägerinnen und Kläger, die erst kürzlich einen Kompromissvorschlag abgelehnt haben“, so die Flüchtlingspolitische Sprecherin Christiane Schneider. Die Botschaft des Urteils sei verheerend: „Wer Geld hat, kann sich seiner humanitären Verpflichtungen entledigen“, sagte Schneider weiter. „Dass sich das Ressentiment gegen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Not flüchten durchsetzt, das darf nicht das letzte Wort bleiben.“

Bebauungsplan soll jetzt geändert werden

Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion sagte: „In der gesamten Stadt arbeitet man mit Volldampf daran, dass neue Unterbringungen für Flüchtlinge und Obdachlose geschaffen werden. Dies ist eine gesamtstädtische Aufgabe und hier zeigt sich, wie solidarisch eine Gesellschaft ist. Leider verzögert sich der Bau der Unterkunft in der Sophienterrasse weiter." Man wolle sich nun dafür einsetzen, dass innerhalb des Bezirks der Bebauungsplan so geändert wird, dass das Wohngebiet nicht mehr besonders schützenswert ist und dort auch soziale Einrichtungen entstehen können.

Ksenija Bekeris, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion sagte, dass sich die Realisierung der Flüchtlingsunterkunft nun lediglich verzögern würde. "Wir werden weiter alles notwendige tun, damit die Unterbringung von Flüchtlingen an diesem Standort dennoch möglich werden kann. Deshalb unterstützen wir den Bezirk auch voll und ganz in seiner Initiative, möglichst schnell mit einem neuen Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen entsprechend anzupassen."