Hamburg. Koalition will Volksbefragungen in Verfassung verankern. Experten raten aber, sich auf Olympia-Referendum zu beschränken.

Noch gibt es diese Form der Abstimmung gar nicht, aber ein Name ist schon gefunden: „Hamburg-Referendum“ wollen die Koalitionspartner von SPD und Grünen den neuen Weg nennen, das Volk „von oben“ nach seiner Meinung zu befragen. Der erste Anwendungsfall soll die Hamburger Bewerbung um die Olympischen Sommerspiele 2024 sein.

Und weil die Zeit in Sachen Olympia sehr drängt – spätestens im November müssen die Wahlberechtigten abstimmen – bleibt der Bürgerschaft nur wenig Zeit zur Beratung dieser Verfassungsänderung, die nötig ist, um ein Referendum einzuführen. Laut einer Zeitleiste des Landeswahlleiters, die dem Abendblatt vorliegt, muss die Bürgerschaft die erste Lesung der Verfassungsänderung in der nächsten Sitzung am 6./7. Mai durchführen, die abschließende zweite am 28. Mai. Nur so könne der 8. November für das Referendum über die Olympia-Bewerbung erreicht werden, der als spätester Termin gilt.

SPD und Grüne haben einen vierseitigen Antrag erarbeitet, der allerdings vorsichtig als „Diskussionsgrundlage“ bezeichnet wird. Danach soll das Initiativrecht für ein Referendum beim Senat liegen. Die Bürgerschaft muss dem Vorschlag mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Das bedeutet, dass in der Regel zumindest Teile der Opposition einbezogen werden müssen. Eine thematische Einschränkung für ein solches Referendum ist nicht vorgesehen. In dem rot-grünen Entwurf für eine Verfassungsänderung ist nur allgemein und unbestimmt davon die Rede, dass die „Anwendungsfälle ganz bewusst auf wenige gesamtstädtisch relevante Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung beschränkt bleiben“ sollen.

Anders als bei einem Volksentscheid soll es bei einem Hamburg-Referendum nach dem Vorschlag von SPD und Grünen kein Quorum geben, also keine Mindestzahl von Teilnehmern oder Zustimmenden. Es reicht die einfache Mehrheit für die Annahme eines Referendums aus. Wie kurz die Zeit der Beratung ist, zeigt sich an der Expertenanhörung, zu der der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft am gestrigen Mittwochabend fünf Sachverständige geladen hatte. Die Auswertung der Argumente und die Befragung des Senats soll schon am kommenden Dienstag stattfinden, was ungewöhnlich kurzfristig ist. Aber: Nur so lässt sich die Sitzung am 6./7. Mai erreichen. „Dieser Zeitplan ist sehr ärgerlich, zumal alle seit langem wissen, dass eine Volksabstimmung über Olympia kommen muss“, kritisiert die FDP-Fraktionschefin Katja Suding.

Ganz so einfach wird es ohnehin nicht, weil die fünf Sachverständigen im Verfassungsausschuss zum Teil gravierende Bedenken gegen die Vorlage von Rot-Grün äußerten. Zwar waren sich alle Experten einig, dass zur Einführung von Referenden die Verfassung geändert werden muss, wie es SPD und Grüne vorschlagen. Aber: „Man kann das verfassungsrechtlich machen, aber ich würde es nicht empfehlen“, sagte zum Beispiel Prof. Hans Meyer von der Humboldt Universität Berlin. Der Jurist hält anstelle einer generellen Einführung von Referenden eine einmalige Regelung in der Verfassung nur für die Olympia-Bewerbung für sinnvoll. Dem Vorschlag schlossen sich die anderen Experten an. Danach würde das Olympia-Referendum in die Verfassung geschrieben. Es gibt sogar ein Vorbild: Ende der 50er-Jahre wurde in die Hamburgische Verfassung ein Passus eingefügt, der eine (nie durchgeführte) Volksbefragung über die Anschaffung von Atomwaffen vorsah.

„Man sollte eine grundsätzliche Einführung von Referenden nicht übers Knie brechen. Deswegen halte ich die Einzelfallregelung einer Lex Olympia für richtig“, sagte der frühere Bürgerschafts-Direktor Reinhard Wagner. „Man würde damit ein Fass aufmachen, ohne zu wissen, was in dem Fass drin ist“, betonte Prof. Hans Meyer. Das Parlament und der Senat würden durch regelhafte Referenden ohne inhaltliche Eingrenzung in ihrer Macht beschränkt. „Die Verantwortung des Regierens würde auf das Volk verlagert“, sagte Meyer. Es wäre „töricht“, wenn auch nicht verfassungswidrig, die Kräfteverhältnisse der Gewaltenteilung zu verschieben.

Bedenken äußerte ein Teil der Experten auch hinsichtlich des Initiativrechts des Senats und eines fehlenden Quorums für den Erfolg eines Referendums. Auch CDU und FDP haben erhebliche Bedenken gegen eine generelle Einführung von Referenden und befürworten eine Lex Olympia.