Hamburg. Eine Gesetzesänderung soll andere Bundesländer beteiligen. Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) spricht von einer “großen Entlastung“.

Ein neues Gesetz zur Betreuungminderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge soll Hamburg deutlich entlasten. Der Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums sieht vor, dass Flüchtlingskinder, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, künftig bundesweit auf Betreuungseinrichtungen verteilt werden. Bislang müssen sie am Einreiseort betreut werden. Das hat besonders in Großstädten zu Überlastungen der Aufnahmekapazitäten geführt. „Wir werden deutlich weniger minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aufnehmen als bislang, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist“, sagte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) dem Abendblatt. „Das ist eine große Entlastung für die Jugendhilfe in der Stadt.“

Scheele selbst hat das Gesetz, das Anfang 2016 in Kraft treten könnte, maßgeblich mit angeschoben. Ende vergangenen Jahres hatte er in einem Brief an seine SPD-Landesministerkollegen von einer sprunghaft gestiegenen Zahl von jungen Flüchtlingen gesprochen. Die Hamburger Einrichtungen für junge Flüchtlinge seien dadurch „bis an die Grenze des Möglichen hin“ ausgelastet. 2012 hat Hamburg noch 405 Minderjährige betreut. Im vergangenen Jahr waren es schon 879.

Zum Vergleich: Flächenländer wie Thüringen haben im vergangenen Jahr nur 50 junge Flüchtlinge aufgenommen, in Brandenburg waren es 62. Selbst Schleswig-Holstein kam im vergangenen Jahr auf lediglich 323 Aufnahmen. „Wenige Städte in Deutschland sind Anziehungspunkte für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge mit der Folge, dass sowohl die Erstversorgungseinrichtungen an ihre Grenzen stoßen und die Anschlussbetreuung nicht so zeitnah sichergestellt werden kann, wie es für die Jugendlichen förderlich ist“, so Scheele weiter.

Der Gesetzentwurf, der noch vom Bundeskabinett abgenickt und anschließend den Bundestag und den Bundesrat passieren muss, regelt, dass alle Flüchtlingskinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus eine Kita oder einen Hort besuchen oder an Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen können. Hinzu kommt, dass das Mindestalter im Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben wird. Das bedeutet, dass künftig alle Minderjährigen einen vom Staat bereitgestellten Vertreter an die Seite bekommen. Anders als in anderen Ländern ist das in Hamburg gängige Praxis.

Die Unterbringung von jungen Flüchtlingen soll künftig nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Dieser richtet sich nach der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft eines Bundeslandes. Hamburg wird dann nur noch 2,52 Prozent aller minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge aufnehmen. Scheele: „Die Flüchtlingspolitik ist eine nationale Aufgabe, weshalb die von uns angestoßene bundesweite Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen dafür sorgt, dass alle Bundesländer die mit der Zuwanderung einhergehenden Herausforderungen gemeinschaftlich bewältigen.“