Hamburg. Drogen, Handys und Messer sind im Gefängnis nicht erlaubt - aber sehr gefragt. Darauf weist die Bilanz der Hamburger Kontrolleure hin.

In den Hamburger Haftanstalten haben Kontrolleure im vergangenen Jahr 168 Gramm Cannabis und 1931 Euro an unerlaubtem Bargeld gefunden. Im Jahr 2013 waren 133 Gramm Marihuana und Haschisch und 1142 Euro bei Durchsuchungen von Zellen und Gefangenen entdeckt worden, wie die Justizbehörde mitteilte. Die zehn Mitarbeiter der Zentralen Revisionsabteilung sammelten ferner 39 Handys (Vorjahr: 86), 53 Messer (97) und 48 verbotene „Rauchgeräte“ (62) ein.

2013 waren den Kontrolleure auch noch 6 Tätowierungsgeräte in die Hände gefallen, sowie 1532 Gramm Hefe, die Gefangene zum Herstellen von Alkohol verwenden. Dazu kamen 62 Liter alkoholische Getränke. Im vergangenen Jahr hatten die Kontrolleure eine weniger gute Spürnase und fanden lediglich 0,2 Liter. Als Anzeichen für eine Entwicklung in einer bestimmten Richtung wollte Behördensprecher Sven Billhardt die Ergebnisse nicht werten. Er stellte lediglich fest: „Was es draußen gibt, gibt es auch im Knast.“

Marihuana per Drohne

Der spektakulärste Fund kam am 16. Dezember 2014 buchstäblich geflogen: Eine Drohne verfing sich in einem Draht der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis. Das ferngesteuerte Fluggerät vom Typ Quadrocopter DSV Phantom 2 sollte ein iPhone mit Aufladegerät und Kopfhörern, einen USB-Stick und zwei Gramm Marihuana ins Gefängnis transportieren. „Die Gefangenen lassen sich immer etwas Neues einfallen, um unerlaubte Gegenstände in die Haftanstalten einzuschmuggeln“, sagte Billhardt.

Zur Zentralen Revisionsabteilung gehören auch neun Spürhunde, die auf das Erschnüffeln der unerlaubten Dinge abgerichtet sind. Die Abteilung durchsucht unangekündigt Hafträume und Gefängniswerkstätten und kümmert sich um den Transport von besonders gefährlichen Gefangenen. Die sechs Hamburger Gefängnisse in Fuhlsbüttel, Billwerder, Glasmoor, Hahnöfersand und am Holstenglacis haben noch eigenen Revisionsabteilungen, die ebenfalls Kontrollen durchführen. Deren Ergebnisse lagen der Justizbehörde aber nicht vor.

dpa