Neustadt . Berufsverband kritisiert schärfere Anforderungen für Führungskräfte durch den Senat. Rund 50.000 Pflegebedürftige gibt es in Hamburg.
Die Gesundheitsbehörde will strengere Maßstäbe bei der Qualifizierung von Führungskräften in der Pflege durchsetzen. Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten müssen laut Personalverordnung zum Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) über bestimmte fachliche Kompetenzen verfügen.
Kritik daran kommt jetzt von der Hamburger Landesvorsitzenden des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Karin Kaiser. Mit der Personalverordnung mache der Senat die Hansestadt zu einer „Insel der Bürokratie“, kritisierte sie. Der derzeitige Entwurf sei vom Misstrauen den Hamburger Pflegekräften gegenüber geprägt – und damit auch den Pflegeeinrichtungen.
Die Stadt schaffe auf diese Weise zusätzliche Anforderungen, die es in keinem anderen Bundesland gebe. „Sie verhindern etwa, dass qualifizierte Fachkräfte aus Niedersachsen in Hamburg in vergleichbarer Position arbeiten können“, erklärte Kaiser. Der Hamburger Landesverband vertritt die Interessen von 350 Mitgliedseinrichtungen. Besonders bemängelte die Verbandssprecherin die Maßgabe der Behörde, dass die Leitungen von Pflegediensten mit deutlich mehr als 460 Stunden qualifiziert werden müssten. Dies aber lasse sich inhaltlich nicht begründen.
Roland Ahrendt als Sprecher der Gesundheitsbehörde verteidigte auf Abendblatt-Anfrage die geforderten Qualitätsstandards. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz habe sich mit der Personalverordnung gegen Vorgaben zum Umfang von Lehrinhalten in Form von Unterrichtsstunden in der Verordnung entschieden. „Die Entscheidung dafür beruht auf einschlägigen Praxiserfahrungen, wonach derzeit Weiterbildungen vielfach nicht den Erwerb der erforderlichen Kompetenzen zur Folge haben.“, sagte ein Behördensprecher. Das betreffe insbesondere die Fähigkeiten, Beschäftigte in der Pflege erfolgreich zu führen, sie an das Unternehmen im Sinne der Betreuungskontinuität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu binden und die Einrichtung zu einer modernen Wohn- und Betreuungsform weiterzuentwickeln. „Fehlentwicklungen aufgrund gravierender Managementmängel haben jedoch nicht selten erhebliche Mängel in der Versorgung pflegebedürftiger und behinderter Menschen zur Folge.“
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Hamburg wird übrigens langsamer als im Bundesvergleich steigen. Zehn Jahre später als in den meisten anderen Bundesländern werde die Zahl der Pflegebedürftigen in Hamburg ihren Höchststand erreichen, ergab eine Krankenkassen-Hochrechnung. Die Barmer GEK erwartet für das Jahr 2060 in der Hansestadt 127.000 Pflegebedürftige, derzeit sind dies rund 50.000. Bundesweit wird dagegen 2050 mit dem Höchststand gerechnet, schreibt die Ärztezeitung.