Hamburg. Die Politikerin war in der Partei wegen eines Auftritts vor türkischen Rechtsnationalisten in Ungnade gefallen. Die Grünen wollten sie loswerden.
Die Bürgerschaftsabgeordnete Nebahat Güclü darf Mitglied der Grünen bleiben. Das habe das Schiedsgericht der Partei am Samstag entschieden, heißt es in einer Mitteilung der Hamburger Grünen. Demnach wurde der Antrag des Landesvorstands auf Parteiausschluss der 49-Jährigen zurückgewiesen, Ordnungsmaßnahmen wurden keine verhängt, ihr Verhalten aber scharf kritisiert. Güclü soll eingeräumt haben, Fehler gemacht zu haben. Das sei für das Schiedsgericht mitentscheidend gewesen.
Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen den Grünen und Güclü ist ein Wahlkampfauftritt bei der nationalistischen „Türkischen Föderation in Deutschland“. Laut Verfassungsschutz ist sie die deutsche Vertretung der türkischen „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP) und steht den rechtsextremen „Grauen Wölfen“ nahe. Vor dem Schiedsgericht habe sie sich nun erstmals von der „Türkischen Föderation“ distanziert, heißt in der Grünen-Mitteilung.
Der Landesvorstand der Grünen hatte den Parteiausschluss der früheren Bürgerschaftsvizepräsidentin vor dem Schiedsgericht beantragt, weil sie mit ihrem Auftritt gegen grüne Grundwerte verstoßen habe. Außerdem ist die über die Landesliste gewählte Güclü deshalb vorerst nicht Mitglied der Grünen-Fraktion in der Bürgerschaft. Das Landesschiedsgericht hat laut Grünen-Mitteilung nun festgestellt, „dass das Verhalten von Nebahat Güclü zu missbilligen sei“.
Der Landesvorstand der Grünen will nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe über das weitere Vorgehen im Fall Güclü beraten. Ob sie künftig der Bürgerschaftsfraktion angehören wird, war zunächst unklar.
(dpa)