Hamburg. Eine Änderung der Gebührenordnung bringt teilweise erhebliche Einkommensverluste für freiberufliche Geburtshelferinnen mit sich.

Eine möglicherweise versehentlich erfolgte Änderung der Gebührenordnung für freiberufliche Hebammen treibt Hamburgs Geburtshelferinnen auf die Barrikaden. Sie haben Anfang der Woche Klage gegen die Hansestadt vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Grund: Mit der geänderten Verordnung ist es ihnen seit Jahresbeginn nicht mehr möglich, privat erbrachte Leistungen höher als solche für gesetzlich Versicherte abzurechnen. Die Gesundheitsbehörde spricht von einem „bedauerlichen Fehler“ und verspricht Änderung.

Der entscheidende Satz stand bis Ende vergangenen Jahres in Paragraf 1 Absatz 1 der Gebührenordnung für Hebammen: „Freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungshelfern stehen für ihre berufsmäßigen Leistungen gegenüber Selbstzahlern Gebühren und Wegegelder bis zum zweifachen Satz“ zu. Zum 1. Januar verschwand er aus der Gebührenordnung - warum, ist nicht bekannt. Seitdem dürfen Hebammen nur noch den einfachen Satz abrechnen.

Wie das Abendblatt erfuhr, erfolgte die Änderung, obwohl die Behörde bereits frühzeitig darauf angesprochen wurde und selbst wohl gar keinen Anlass für eine Änderung gesehen haben soll, zumal der zweifache Abrechnungssatz in allen Bundesländern gängig ist. Gestoppt wurde die Änderung, einmal in Gang gesetzt, dennoch nicht.

Der Hebammen Verband befürchtet „teils erhebliche Einkommensverluste“ und klagt deshalb zusammen mit zwei Betroffenen gegen die Stadt. „Wir können die Kolleginnen nicht so lange im Unklaren lassen“, sagt Andrea Sturm, die Vorsitzende des Verbandes. „Es ist nicht hinzunehmen, dass den Hebammen die Gebühren mal eben so gekürzt werden.“ Damit die Einkommensverluste für die betroffenen Hebammen nicht zu groß werden, will der Verband eine schnelle Lösung erreichen: „Das können wir nicht länger als Versehen werten“, sagt die Vize-Verbandschefin Susanne Lohmann. Eile sei geboten: Die insgesamt niedrige Vergütung von Hebammen könne die immer größer werdende Lücke bei der Versorgung mit Hebammenhilfe weiter aufreißen, bereits jetzt würden nicht mehr alle Frauen eine Hebamme finden, so der Verband.

Für die Gesundheitsbehörde ist der Fall seit gestern kein Problem mehr. Per Senatsbeschluss sei die Gebührenverordnung am Dienstag wieder auf ihren alten Stand gebracht worden, gab Sprecher Roland Ahrendt bekannt. Einziges Problem: Die Regelung gilt nicht rückwirkend. Ob sich Hamburgs Hebammen damit abfinden werden, bleibt abzuwarten.