Kundin legt Widerspruch über neue Gebühren der Postbank für Papier-Überweisungen ein. Bank droht mit Kündigung des Kontos. Ist Online-Banking eine Alternative? Und was muss dabei beachtet werden?
Hamburg. Margret F. versteht die Welt nicht mehr. Die Postbank-Kundin hat sich über die neuen Gebühren in Höhe von 0,99 Euro für Überweisungen auf Papier geärgert und Widerspruch eingelegt. Jetzt droht die Postbank der 73-Jährigen mit der Kündigung des Kontos, wenn sie den Widerspruch nicht zurücknimmt. „Was soll das dann?“, fragt sich die langjährige Postbankkundin und hat sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewandt. Die Beschwerden über die neue Geschäftspraxis häufen sich in den Verbraucherzentralen Hamburg und Schleswig-Holstein. Doch welche Möglichkeiten haben die Kunden? Was bringt ein Widerspruch? Ist Online-Banking für die betroffenen Kunden eine Alternative? Was muss man dabei alles beachten und wer kommt für mögliche Schäden auf? Das Abendblatt sprach mit Experten und beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was nützt ein Widerspruch, wenn die Kündigung droht?
Der Hinweis zum Widerspruch ist ein notwendiger formaler rechtlicher Hinweis, nützt aber dem Kunden nicht viel, wenn er sein Konto weiter bei der Bank führen will. Im Schreiben der Postbank wird auch nicht auf die Konsequenz einer Kündigung hingewiesen. Folglich denken viele Kunden, sie könnten mit einem Widerspruch den neuen Gebühren entgehen. „Wenn der Kunde den neuen Bedingungen widerspricht, ist die Postbank zur Kündigung des Kontos berechtigt“, sagt Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Solange eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten eingehalten wird, ist das rechtlich in Ordnung.“ Auch ihre Beschwerde bei der BaFin wird Margret F. nicht weiter helfen.
Welche Möglichkeiten haben Kunden dann noch?
Wenn sie die Bank nicht wechseln wollen, bliebt nur, die Gebühr zu akzeptieren und die eigene Bezahlpraxis zu überprüfen. Möglicherweise kann die Zahl der monatlichen Überweisungen reduziert werden, indem Daueraufträge eingerichtet werden oder die Teilnahme am Lastschriftverfahren vereinbart wird. Doch auch die erstmalige Ausführung eines neu eingerichteten Dauerauftrages kostet ab 1. April bei der Postbank 0,99 Euro. Weitere Möglichkeiten sind, die Service-Terminals in den Postbank Finanzcentern zu nutzen oder Überweisungen telefonisch oder über das Online-Banking zu erteilen.
Ist die neue Überweisungsgebühr rechtmäßig?
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden und die Rechtsexperten der Stiftung Warentest haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebühr. Doch die Überprüfung wird einige Zeit dauern. Bisher verlangen bereits zahlreiche Banken Zusatzgebühren für beleghafte Überweisungen, ohne dass die Praxis bisher durch die Gerichte beanstandet wurde. „Wir sind überzeugt, dass die Gebühr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht“, sagt ein Sprecher der Postbank.
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Wie verbreitet ist Online-Banking in Deutschland?
Online-Banking ist in Deutschland weit verbreitet. Insgesamt erledigen 54 Prozent der Bevölkerung ihre Bankgeschäfte zumindest zum Teil am Computer, ergab eine Studie des Bundesverbandes deutscher Banken. Die Nutzung zieht sich mit Anteilen zwischen 78 Prozent (30 bis 39-Jährige) und 48 Prozent (60 bis 69-Jährige) durch fast alle Altersgruppen. Lediglich bei den ab 70-Jährigen erreicht Online-Banking nur einen Anteil von 22 Prozent, hat sich aber gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.
Was braucht man für Online-Banking?
Um Bankgeschäfte online zu erledigen benötigt man einen handelsüblichen Computer oder ein anderes internetfähiges Gerät wie einen Tablet-Computer. Natürlich ist eine Internet-Verbindung notwendig. Über einen installierten Internet-Browser wie Firefox kann man die Internetseite seiner Bank aufrufen und sich mit persönlichen Zugangsdaten dort einloggen. Neben Überweisungen lassen sich so auch andere Bankgeschäfte erledigen wie Kontostände abfragen, Daueraufträge einrichten oder auch auf das Wertpapier-Depot zugreifen.
Wie funktioniert eine Überweisung am Computer?
Die Überweisung wird am Bildschirm ausgefüllt. Vorteil: Häufige Überweisungen können gespeichert werden, so das die bis zu 22stellige Kontonummer nicht immer wieder neu eingegeben werden muss. Jede Überweisung muss mit einer speziellen Transaktionsnummer (TAN) autorisiert werden. Die Banken bieten dafür verschiedene Verfahren an. Weit verbreitet auch bei der Postbank ist die mobile TAN, die per SMS auf das Handy geschickt wird. „Sie gilt immer nur kurz für den aktuellen Buchungsvorgang und ist bereits nach einigen Minuten ungültig“, sagt Kerstin Lerch-Palm von der Postbank. Die Daten des Auftrags wie Kontonummer des Empfängers und Betrag werden in der SMS noch einmal zur Überprüfung angezeigt. Andere Verfahren funktionieren mit einem zusätzlichen Gerät, mit dem eine TAN generiert wird und gelten als noch sicherer.
Was muss beim Online-Banking beachtet werden?
Die Kunden müssen eine Reihe von Sorgfaltspflichten einhalten. „Dazu gehören ein Virenscanner und eine Firewall“, sagt Julia Topar vom Bankenverband. „Auch das Betriebssystem des Computers sollte immer auf dem neuesten Stand sein.“ Um an Zugangsdaten von Bankkunden zu kommen, werden von Betrügern häufig gefälschte Mails verschickt, die zur Eingabe persönlicher Daten auf gefälschten Internetseiten auffordern. „Auch wenn diese Mails personalisiert und professionell gestaltet sind, Ihre Bank wird Sie niemals auffordern, vertrauliche Daten wie TAN, PIN oder Kontonummer preiszugeben“, sagt Matthias Gärtner vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es hat auf seiner Internetseite zahlreiche Sicherheitstipps veröffentlicht. Dazu gehört auch, bei Bankgeschäften auf eine verschlüsselte Internetverbindung zu achten. „Das Symbol dafür ist in der Browserzeile ein kleines Schloss-Symbol“, sagt Gärtner. „Bei einem Klick auf das Symbol erhalten sie mehr Informationen über das Sicherheits-Zertifikat und ob die Internetseite tatsächlich die ist, für die sie sich ausgibt.“
Wie sicher ist Online-Banking?
„Es ist sicher, wenn man sich an die Regeln der Banken hält und auch die Sicherheitshinweise des BSI zum Umgang mit einem Computer beachtet“, sagt Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Dazu gehöre auch, eine drahtlose Internetverbindung zu verschlüsseln. Die Postbank verlange auch, dass sich Kunden über aktuelle Betrugsmaschen informieren. „Alles zusammen sind das schon sehr viele Bedingungen, mit denen nicht nur ältere Kunden überfordert sein können. Wer nur gelegentlich seinen Computer nutzt, um eine Mail zu schreiben oder sich über die Wetteraussichten zu informieren und dann auf Online-Banking umsteigt, geht ein hohes Risiko ein“, sagt Herte. Für 2013 registrierte das Bundeskriminalamt 4100 erfolgreiche Angriffe der modernen Räuber. Die Angriffe auf deutsche Bankkunden stiegen damit um 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Wer haftet bei Schäden?
„Wir prüfen immer den Einzelfall“, sagt Lerch-Palm. Eine generelle Haftungsfreistellung für den Kunden gibt es nicht. Wenn sich Betrüger am Konto bedienen, obwohl alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden, ist die Bank verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Bei einem Mitverschulden des Kunden wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Doch für die Grenze zwischen beiden gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung. Bei einfacher Fahrlässigkeit muss der Kunde meist nur eine Selbstbeteiligung von 150 Euro zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt er auf seinen Schaden sitzen. Dazu reicht es schon aus, dass er die Bestätigungsdaten einer Überweisung nicht richtig überprüft hat.