Wie viele Stimmen habe ich? Welchen Einfluss haben die Wahlkreisstimmen auf die Sitzverteilung im Parlament? Das Hamburger Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zur Wahl.



Wie viele Stimmen habe ich?

Zehn: fünf Parteistimmen (auf den gelben Zetteln) und fünf Wahlkreisstimmen (auf den rosa Zetteln).

Sind alle zehn Stimmen gleich wichtig?

Man kann sagen, dass sie unterschiedliche Bedeutung haben. Die fünf Parteistimmen sind vergleichbar mit der Zweitstimme bei der Bundestagswahl – sie allein sind entscheidend für die Stärke der Fraktionen im Parlament. Die fünf Wahlkreisstimmen entsprechen der Erststimme bei Bundestagswahlen, sie sind entscheidend für die Frage, welche Personen ins Parlament kommen.

Werden alle 121 Abgeordneten über die Wahlkreisstimmen gewählt?

Nein. 50 Mandate werden, je nach Abschneiden der Parteien, über die Landeslisten vergeben, die auf den gelben Zetteln stehen. 71 Mandate werden über die insgesamt 17 Wahlkreise (rosa Zettel) verteilt.

Welchen Einfluss haben die Wahlkreisstimmen auf die Sitzverteilung im Parlament?

Fast keine (siehe nächste Frage).

Kann ein Direktkandidat in die Hamburgische Bürgerschaft einziehen, auch wenn seine Partei an der Fünfprozenthürde scheitert?

Ja. Ein direkt gewählter Kandidat zieht auf jeden Fall ins Parlament ein. Wenn seine Partei scheitert, wird das Parlament allerdings größer, und es kommt zu Ausgleichsmandaten. Denn normalerweise gibt es 121 Sitze, ein direkt gewählter, fraktionsloser Kandidat ist der 122. Weil die Zahl der Sitze aber ungerade sein muss (um ein Patt zu verhindern), bekäme eine der Fraktionen ein Ausgleichsmandat.

Ist es erlaubt, alle Landeslistenstimmen ausschließlich einer Partei zu geben, im Wahlkreis aber Kandidaten anderer Parteien zu wählen?

Selbstverständlich – die Stimmvergabe muss keiner vermeintlichen parteipolitischen Logik folgen.

Sind meine Stimmen verschenkt, wenn ich nur Kandidaten ankreuze, die ganz unten auf der Landesliste stehen?

Keineswegs. Jede Stimme zählt für die Partei, die Sie gewählt haben. Und es liegt in der Macht der Wähler, Kandidaten auf hinteren Plätzen nach vorne zu bringen. Oder eben die Vorgabe der Parteien zu akzeptieren.

Wenn ich alle fünf Stimmen einer Parteiliste gegeben habe – kann ich dann trotzdem noch Bewerber auf der Parteiliste ankreuzen?

Nein, dann wäre Ihre Stimme ungültig. Es dürfen insgesamt nicht mehr als fünf Stimmen für die Parteilisten abgegeben werden.

Wenn auf den Parteilisten sechs Kreuze gemacht wurden, bei den Wahlkreiskandidaten aber nur fünf – sind dann alle Stimmen ungültig oder nur die Parteistimmen?

Ungültig ist der Stimmzettel, auf dem mehr als fünf Kreuze sind, im Beispiel also der gelbe Landeslisten-Stimmzettel. Der rote Wahlkreislisten-Stimmzettel mit den fünf Kreuzen bleibt gültig.

Wie erfahre ich etwas über die Position meines Wahlkreiskandidaten. Was hat er vor, worum will er sich kümmern?

Manche Kandidaten werben sehr offensiv für sich, etwa mit einer eigenen Homepage, die in der Regel per Internetsuche leicht zu finden ist. Ein gutes Instrument ist auch der Kandidatencheck von Abendblatt.de und Abgeordnetenwatch. Unter www.abendblatt.de/kandidaten-check brauchen Sie nur Ihre Postleitzahl einzugeben, dann erfahren Sie, welche Kandidaten welche Positionen vertreten.

Es gibt aber auch Politiker, die sich öffentlich kaum äußern. Wenn Sie wissen wollen, wofür sie stehen, können Sie die Kontaktaufnahme über die jeweilige Partei versuchen. Zwingen kann man aber natürlich keinen Kandidaten, seine Überzeugungen offenzulegen.

Wenn ich einem Kandidaten oder einer Partei beispielsweise zwei Stimmen geben will – ist es dann egal, in welchen der fünf Kreise ich das tue? Oder muss ich immer von links nach rechts ankreuzen?

Das ist gleichgültig – es muss nur klar erkennbar sein, wie viele Stimmen abgegeben wurden. Von links nach rechts anzukreuzen kann aber die Auszählung etwas erleichtern.

Was kann ich tun, wenn ich versehentlich ein Kreuz zu viel gemacht habe?

Kein Problem. Stimmzettel zerreißen und von dem Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel geben lassen. Den zerrissenen Stimmzettel wegen des Wahlgeheimnisses bitte außerhalb des Wahllokals entsorgen.

Wie lange kann man noch Briefwahlunterlagen beantragen und bis wann muss man sie spätestens wieder abgeschickt haben?

Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 13. Februar, 18 Uhr, bei der Wahldienststelle vorliegen – deren Anschrift steht im Briefkopf der Wahlunterlagen, die an alle Wahlberechtigten verschickt wurden.

Muss man den Umschlag mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen frankieren?

Nein. Allerdings muss auf den Antrag zur Briefwahl, der mit den Wahlunterlagen verschickt wurde, eine Briefmarke. Die Briefwahlunterlagen selbst können Sie portofrei verschicken.

Was passiert, wenn ein unfrankierter Umschlag abgeschickt wird?

Wer einen Briefwahlantrag stellt, muss dafür sorgen, dass sein Antrag bei der Wahldienststelle eingeht. Bei Versendung mit der Post ist ein frankierter Umschlag zu verwenden. Die bezirklichen Wahldienststellen nehmen natürlich auch unfrankierte Briefwahlanträge an, Verzögerungen des Postweges muss sich aber der Antragsteller zurechnen lassen. Man kann auch einfach portofrei die Briefwahl im Internet (www.hamburg.de/briefwahl), per Fax oder auch persönlich in der Wahldienststelle beantragen.

Kann man auch mit den Briefwahlunterlagen ins Wahllokal gehen?

Ja das ist möglich. Sie müssen die Unterlagen dann dem Wahlvorstand vorlegen, bei dem Sie in diesem Fall ja als Briefwähler in den Listen eingetragen sind. Entscheidend ist, dass Sie nicht zweimal wählen können. Man muss sich aber neue Stimmzettel geben lassen. Einen roten Wahlbrief mit ausgefüllten Stimmzetteln darf ein Wahlvorstand nicht annehmen. Wer noch am Wahlsonntag seinen roten Wahlbrief abgeben möchte, muss dies bei der Bezirkswahlleitung tun (die Anschrift ist auf dem Umschlag angegeben). Dort muss der Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein.