... bis zu zehn Stimmen abgeben: bis zu fünf für die Landeslisten der Parteien und bis zu fünf für die Bezirkskandidaten.

... fünf verschiedene Parteien wählen, wenn Sie jeder eine Stimme geben.

... einer Parteialle fünf Stimmen geben – oder auch der einen drei und einer anderen zwei.

... auch nur eine einzige Stimme abgeben.

... mit allen fünf Stimmen eine oder mehrere Parteilisten wählen und auf Ihre fünf Stimmen für die Wahlkreis-Kandidaten verzichten.