Fast 2000 Euro ließen sie es sich kosten, um ihrem Idol auf einer Kreuzfahrt ganz nah sein zu können. Am Ende gingen sie einem Betrüger auf den Leim. Der kam vor Gericht mit einem blauen Auge davon.
Neustadt. Für diese Frau muss man keine Werbung machen: Helene Fischer ist ein Megastar, mit Glitzer, Glamour und Grazie, ihre Konzerte sind in Windeseile ausverkauft, ihre CDs gefragt wie nur wenige andere. Ein Name, der zieht. Damit kann man fast alles an den Mann bringen – Kreuzfahrten zum Beispiel. Offenbar sogar dann, wenn solche speziellen Schiffstouren mit der Schlager-Diva überhaupt nicht existieren.
Und so reichte ein Eintrag bei einer Verkaufsplattform im Internet, es gebe bei einer Reiseagentur ein günstiges Kartenkontingent für Traumurlaube mit traumhaften Konzerten, um innerhalb kürzester Zeit vier fiktive Kreuzfahrttickets für jeweils zwei Personen zu verkaufen, angeblich mit Helene Fischer als Stargast. Immerhin 1998 Euro ließen es sich die Fans der zierlichen Entertainerin kosten, um ihrem Star mit der zurzeit fast beispiellosen Karriere auf hoher See nah zu sein. Doch das Geld versickerte auf einem Girokonto ohne jeden Gegenwert. Das nennt man Betrug.
Sebastian H. (Name geändert), der sich wegen dieser Taten vom vergangenen Frühjahr vor dem Amtsgericht verantworten muss, hat reichlich Übung darin, vom schönen Schein und leeren Versprechungen zu leben. Betrügereien ziehen sich als beharrliche Konstante durch das Leben des 54-Jährigen, seit drei Dekaden schon, und mehrfach hat er auch etliche Jahre wegen dieser Taten im Gefängnis verbracht. Für einen Mann mit dieser Prozesserfahrung ist ein Auftritt vor Gericht zwar fast eine Routineübung, doch mit düsteren Erfahrungen behaftet. Und so wirkt der schmale, ganz in Schwarz gekleidete Mann mit der hohen Stirn angespannt, als er den Verhandlungssaal betritt. Immerhin steht seine Freiheit auf dem Spiel, wieder einmal.
Angeklagter weist Vorwürfe zurück - zunächst
„Das stimmt so nicht“, wehrt der Angeklagte angesichts der Vorwürfe ab und serviert nonchalant eine Erklärung für die Taten, mit denen er angeblich zu Unrecht zum Sündenbock gestempelt wurde. „Ich bin zu jener Zeit beruflich im Ausland gewesen“, setzt er an. Seine Wohnung habe er untervermietet – an einen Herren, der sich unter dem Pseudonym vorgestellt habe, unter dem die Verkaufsanzeige für die Kreuzfahrttickets geschaltet wurde. Dieser andere Mann müsse die Taten begangen haben, schwingt unausgesprochen in der Aussage mit. Die kritischen Fragen des Amtsrichters kommen im schnellen Stakkato. Ob Sebastian H. eine Erlaubnis zur Untervermietung habe, wo der entsprechende Vertrag sei, wo die Quittungen und Belege für die Anlage einer Kaution? „Das habe ich nicht dabei“, druckst der Angeklagte herum. „Über solche Formalien habe ich damals nicht so nachgedacht.“
Aus seinem Unmut ob dieser Aussage macht der Richter keinen Hehl. Alles aus den Ermittlungen deute darauf hin, dass der 54-Jährige der Täter ist, macht er deutlich. Aufgrund dieser Beweislage und wegen des Vorlebens des Hamburgers als notorischer Betrüger „hätte ich mit einem reumütigen Geständnis gerechnet“, versetzt er. Der Rat des Richters an den Angeklagten: Er solle lieber noch einmal in sich gehen und darüber nachdenken, ob es nicht besser sei, die Vorwürfe einzuräumen. Nach einer fünfminütigen Pause gibt sich der Angeklagte einen Ruck und seufzt tief: „Ich geb’s zu“, presst er dann heraus. Auch die Kontoauszüge von Sebastian H. belegen, dass er viermal eine entsprechende Summe überwiesen bekommen hat.
„Die Taten tun mir leid“
Rein ins Gefängnis, Entlassung, neue Straftaten und erneute Haft – diesen fatalen Kreislauf hat der bisher unverbesserliche Straftäter nach eigenem Bekunden nun dauerhaft durchbrochen. In fester Anstellung und guten Mutes, ein solides Leben zu führen, sei er, beteuert Sebastian H. „Die Taten tun mir leid. Ich will mein Leben straffrei in den Griff kriegen. Allein in meinem Alter noch einen festen Job zu finden, ist ein Glücksfall, für den ich dankbar bin.“
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft braucht es mehr als solche Beteuerungen. Ein Jahr Haft ohne Bewährung beantragt der Ankläger. Doch der Amtsrichter gibt Sebastian H. mit einer elfmonatigen Freiheitsstrafe eine Chance – die allerletzte, wie er eindringlich betont. Er setzt die Strafe zur Bewährung aus, „unter Zurückstellung erheblicher Bedenken“. Aber es reiche die allerkleinste Verfehlung, warnt er, und mit der Freiheit sei es vorbei: „Dann wandern Sie ins Gefängnis.“