Sollte ein Verbot der Sterbehilfe kommen, will Roger Kusch rechtliche Schritte einleiten. Wenn die Aussicht auf Erfolg besteht, werde es eine Verfassungsklage geben.

Berlin. Der Verein „Sterbehilfe Deutschland“ hat für den Fall eines gesetzlichen Verbots seiner Tätigkeit mit rechtlichen Schritten gedroht. Wenn auch nur die Aussicht auf Erfolg bestehe, werde es eine Verfassungsklage geben, sagte der Vereinsvorsitzende Roger Kusch am Dienstag in Berlin. Der frühere Hamburger Justizsenator ergänzte, er schätze die politische Situation so ein, dass der Bundestag in diesem Jahr ein Gesetz beschließen wird, „das unsere Arbeit erschwert“.

Der umstrittene Verein war einer der Auslöser der Debatte um ein Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid. Anders als aktive Tötung, bei der ein Dritter etwa ein tödlich wirkendes Mittel verabreicht, ist die Hilfe bei der Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar. Sie wird beispielsweise geleistet, wenn einem Sterbewilligen ein tödliches Mittel überlassen wird. Im Bundestag wird derzeit über ein gesetzliches Verbot diskutiert, dass diese legale Hilfe strafbar macht, sofern sie wiederholt angeboten wird. Mit Gesetzentwürfen wird im Frühjahr gerechnet.

Der Schatzmeister des Vereins, Torsten Benzin, sagte, der Verein wolle die derzeitige Rechtslage erhalten. Benzin veröffentlichte ein neues Buch, in dem unter anderem die aktuellen Aktivitäten des Vereins aufgeführt sind, dessen Mitgliedern beim Suizid geholfen wird, wenn sie über mindestens drei Jahre einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 200 Euro oder einmalig 2.000 Euro in den Verein einzahlen. Für schnellere Suizidassistenz wird laut Satzung ein Beitrag von 7.000 Euro fällig.

Bundestagsabgeordnete streben Neuregelung an

Laut eigener Statistik hatte der Hamburger Verein Ende vorigen Jahres 613 Mitglieder. 283 Menschen wurden im vergangenen Jahr als Mitglieder aufgenommen. Der Verein half demnach 44 Menschen beim Suizid. Benzin unterstrich, dass es sich jeweils um ärztlich assistierten Suizid handelte. Über Honorare für die kooperierenden Ärzte sowie über deren Zahl und Identität äußert sich der Verein nicht.

Ärztliche Hilfe beim Suizid ist in der Regel durch das Standesrecht verboten. Eine Gruppe um den Bundestagsabgeordneten Karl Lauterbach (SPD) will das mit einer gesetzlichen Neuregelung ändern. „Sterbehilfe Deutschland“ würde eine solche gesetzliche Regelung nicht ausreichen. Es gäbe zwar die Möglichkeit, aber keine Pflicht, sagte Schatzmeister Benzin. Johann Friedrich Spittler, der sich als einziger Arzt zu seiner Arbeit für den Verein öffentlich bekennt, sagte, es würde trotz einer Freigabe für Ärzte nicht jeder tatsächlich einen Mediziner finden, der ihm beim Suizid hilft.

An der Arbeit des Vereins hat sich Kusch zufolge auch seit der Anklage gegen ihn nichts geändert. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wirft ihm wegen der Suizidassistenz an zwei Frauen Totschlag vor. „Wir arbeiten völlig unverändert weiter“, sagte Kusch.