Der Landeswahlausschuss hat entschieden: Zwölf Parteien, eine Wählervereinigung und 397 Kandidaten sind für die Bürgerschaftswahl zugelassen. Eine Partei reichte nicht genügend Unterschriften ein.

Hamburg. Für die Hamburger Bürgerschaftswahl im Februar sind die Landeslisten von zwölf Parteien und einer Wählervereinigung zugelassen worden. Insgesamt gebe es für den 15. Februar auf diesen Listen 397 Kandidaten, teilte Landeswahlleiter Willi Beiß nach einer Sitzung des Landeswahlausschusses am Freitag mit.

Nicht zugelassen worden sei „Die Gerade Partei“, weil sie nicht die erforderlichen 1000 Unterstützerunterschriften eingereicht habe. Keine Landesliste ein­gereicht hat die vom Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 5. Dezember 2014 für die Bürgerschaftswahl als Wählervereinigung anerkannte „Alternative zu Deutschland (AzD)“.

Bei den Wahlen von 2011 waren ebenfalls die Landeslisten von zwölf Parteien und einer Wählervereinigung zugelassen. Allerdings gab es damals lediglich 323 Kandidierende.

Zugelassen wurden die Landeslisten folgender Parteien/Wählervereinigung

(in alphabetischer Reihenfolge):

1. Alternative für Deutschland (AfD)

2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

3. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

4. DIE LINKE (DIE LINKE)

5. Freie Demokratische Partei (FDP)

6. Hamburger Bürger-Liste (HHBL)

7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

8. Neue Liberale (Liberale)

9. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokrati­sche Initiative (Die PARTEI)

11. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

12. RENTNER Partei Deutschland (RENTNER)

13. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)