Der Landeswahlausschuss erkennt „Hamborg raus aus Altøna“ als Wählervereinigung an. Bereits im Bundestag oder in einem Landtag vertretene Parteien mussten sich dem Prüfungsverfahren nicht stellen.
Hamburg. Manche Szene im Sitzungssaal 151 des Hamburger Rathauses erinnerte am Freitag an einen Sketch von Loriot. Als Landeswahlleiter Willi Beiß solche Gruppierungen wie die Kreusel-Partei Hude-Wüsting (Kreusel) oder die Wählervereinigung „Hamborg raus aus Altøna“, abgekürzt HaraALT, zur Abstimmung im Landeswahlausschuss stellte, tat er es mit einer solchen Ernsthaftigkeit, als würde es um wichtige Entscheidungen bei den großen Volksparteien gehen. Das Wort Altona wurde selbstverständlich mit „ö“ ausgesprochen.
Tatsächlich waltet der Landeswahlausschuss mit aller Sorgfalt seines Amtes: Das Gremium hatte darüber zu entscheiden, welche der sieben zur Entscheidung stehenden Vereinigungen als Partei oder Wählervereinigung anzuerkennen sind – ein erster Schritt auf dem Weg zur Hamburger Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015. Grundlage dafür ist Paragraf 23 des Bürgerschaftswahlgesetzes.
Willi Beiß blickte nach rechts und sah, dass dort lediglich eine junge Frau mit Rastalocken Platz genommen hatte. Sie repräsentierte die „Alternative zu Deutschland“ (AzD). Die anderen Parteien und Wählervereinigungen auf dieser Seite des Sitzungssaales glänzten durch Abwesenheit.
So ernst nahmen sie es mit der Demokratie an diesem Tag. Auf der linken Seite saßen zwei Vertreter der Neuen Liberalen und der freundliche Herr von der Humanwirtschaftspartei, abgekürzt Humanwirtschaft. „Ich bin zufrieden“, rief der Erste Landesvorsitzende der Humanwirtschaft, Helmut Bein, dem Landeswahlausschuss zu, als er um eine Stellungnahme gebeten wurde.
In der öffentlichen Sitzung prüfte der Landeswahlausschuss die formalen Kriterien für die Anerkennung als Partei oder Wählervereinigung. Dazu gehörten die Unterschriften von drei Vorstandsmitgliedern, Satzung, Nachweis der satzungsgemäßen Bestellung des Vorstands sowie bei Parteien ein Parteiprogramm. Die bereits im Bundestag oder in einem Landtag vertretenen Parteien mussten sich diesem Prüfungsverfahren nicht stellen.
Von den sieben Vereinigungen wurden sechs als Partei oder Wählervereinigung anerkannt. Nur die Kreusel-Partei Hude-Wüsting (Kreusel) hat es nicht geschafft. Es fehlten die notwendigen Unterlagen. Die norddeutsche Partei wird von der Familie Kreusel aus Hude repräsentiert, zu denen der Rechtsanwalt Matthias Kreusel gehört. Auf seinem Facebook-Profil wirbt er für die Gründung einer Gruppe, die sich gegen Abtreibung und Euthanasie engagiert.
Auch „Hamborg raus aus Altøna“ wurde als Wählervereinigung anerkannt. Ihr Anliegen ist es, den Stadtteil von Hamburg zu lösen – und Dänemark anzuschließen. „Dänemark hat eine nette kettenrauchende Königin, und die in der dänischen Verwaltung kennen Altona bereits“, heißt es in der Selbstdarstellung. Freuen kann sich auch die junge Frau mit den Rastalocken von der „Alternative zu Deutschland“ (AzD). Auch ihre Vereinigung wurde anerkannt. Wegen der Verwechslungsgefahr zur „Alternative für Deutschland“ (AfD) werde sich der Landeswahlausschuss in seiner nächsten Sitzung mit der AzD befassen, kündigte Landeswahlleiter Willi Beiß an.
Auch Mareile Kirsch hat nun eine wichtige Hürde genommen. Die G9-Aktivistin ist nun mit ihrer Hamburger Bürger-Liste (HHBL) als Wählervereinigung für die Bürgerschaftswahl anerkannt. Bis zum 11. Dezember müssen Kirsch und ihre Mitstreiter 1000 Unterschriften erreichen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Nach der Niederlage beim Volksbegehren kämpft die engagierte Mutter weiter für eine Verlängerung der Gymnasialzeit.
„Alles gut“, befanden schließlich die beiden Vertreter der Neuen Liberalen nach ihrer Anerkennung durch den Landeswahlausschuss. In einer weiteren Sitzung am 19. Dezember wird darüber zu befinden sein, welche Parteien und Wählervereinigungen mit welchen Kandidaten und Einzelpersonen auf die jeweiligen Stimmzettel kommen. Bislang wollen 17 Parteien und Wählervereinigungen sowie fünf Einzelpersonen kandidieren.